Nacht-Gastro befürchtet Pleitewelle

Clubs, Bars und Diskotheken können ohne finanzielle Unterstützung nicht überleben.
© danberg@danberg

Hoffentlich heißt es nicht bei Nachtbetrieben bald “dauerhaft geschlossen”.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen die Nachtgastronomie, also jene Betriebe, die ihre Öffnungszeiten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in der Früh haben, mit voller Wucht. Denn die von der Regierung angedachten Öffnungszeiten in der Gastronomie bis 23 Uhr helfen ihnen nicht wirklich. Dabei verzeichnet diese Branche schon seit der Einführung des neuen Nichtraucherschutzgesetzes mit 1. November 2019 große Umsatzeinbußen.
„Die Nachtgastronomie wurde als erste Gastro-Sparte geschlossen und wird aller Voraussicht nach als letzte wieder aufsperren dürfen“, so Stefan Ratzenberger, Sprecher der Österreichischen Nachtgastronomen. „Vergleicht man dies mit den Informationen der Bundesregierung hinsichtlich der Öffnungen von Theatern und Kinos, werden wir bis September nicht öffnen dürfen. Das bedeutet einen wirtschaftlichen Totalausfall von sechs Monaten. Welche Branche übersteht dies ohne staatlicher Wirtschaftshilfe?“, fragt er weiter.
Auch Michael Hardt vom Fachverband Gastronomie der WKO meint zu dem Thema: „Um die aktuelle Krise bewältigen zu können, ist es notwendig Schritt für Schritt an der Lösung zu arbeiten. In den Betrieben der Nachtgastronomie ist das Infektionsrisiko leider erfahrungsgemäß höher als bei “Tagesbetrieben”, sodass es in diesem Bereich sicher besondere Regelungen brauchen wird. Wir hoffen, dass wir gemeinsam mit den zuständigen Regierungsressorts so bald wie möglich zu einer verträglichen Regelung für alle Beteiligten finden können.“
Die österreichischen Nachtgastronomen fordern als Ausgleich für die ab März 2020 erlittenen Umsatzverluste eine unbürokratische Entschädigung. Für jeden geschlossenen Monat könnte die für den gleichen Vorjahreszeitraum festgesetzte und gezahlte Mehrwertsteuer abzüglich des Vorsteuerbeitrags rückwirkend erstattet werden. Außerdem schlagen die Betreiber von Nachtclubs, Bars und Diskotheken die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf gastronomische Umsätze ab dem ersten Tag der Wiedereröffnung vor. Auch so könnten erlittene Umsatzausfälle etwas kompensiert und die Tilgung der aufgenommenen Kredite ermöglicht werden.
Die verbindlichen Richtlinien für die schrittweise Öffnung der Gastronomie will die Bundesregierung am 28. April bekanntgeben. Dabei ist zu hoffen, dass die Nachtbetriebe einen Fahrplan mit wirtschaftlicher Staatshilfe erhalten.
pressetext/red

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