Wenn der Durst nach Wasser teuer wird
Immer häufiger wird in Gaststätten Geld für Leitungswasser verlangt. Eine gültige Praxis.

Viele Menschen achten bei einem Restaurant- oder Café-Besuch auf den Preis und sparen, wo immer sie sich es leisten wollen. Dann – der Schock. Laut Rechnung sollen sie plötzlich auch noch für das Leitungswasser zahlen. Was auf den ersten Blick wie eine kleine Unverschämtheit wirkt, ist in Österreich nicht nur rechtlich möglich, sondern auch ein häufiger Streitpunkt zwischen Gastronomen und Gästen.
Eine moderne Entwicklung
Es ist eine unangenehme Überraschung für viele Menschen, wenn dass Leitungswasser – obwohl es in der Regel kostenlos aus dem Hahn kommt – in vielen Restaurants dennoch als kostenpflichtiges Produkt abgerechnet wird. Häufig wird davon ausgegangen, dass dieses selbstverständlich gratis ist. Doch die Praxis variiert je nach Lokal. Manche Restaurants bieten Leitungswasser kostenlos an, während andere darauf bestehen, für das Service oder die Bereitstellung von Gläsern und Wasser zum Trinken eine Gebühr zu erheben. Dies war früher eher unüblich, fällt heutzutage aber zunehmend auf – vor allem in urbanen und touristischen Gebieten. Die aktuelle Entwicklung, Leitungswasser kostenpflichtig zu machen, könnte als Reaktion auf steigende Betriebskosten und Margendruck in der Gastronomie interpretiert werden. Einige Gastronomen argumentieren, dass die Bereitstellung von Wasser in Gläsern, sowie die damit verbundenen Hygienestandards und der Service, zusätzliche Kosten verursachen – und dass diese durch eine Gebühr gedeckt werden sollen.
Die rechtliche Lage in Österreich
Auch wenn sich so mancher beschwert, dass das Verrechnen von Leitungswasser wohl kaum „legal“ sein kann, gibt es in Österreich keine allgemeingültige gesetzliche Regelung, die Gastronomen verpflichtet, Leitungswasser kostenlos abzugeben. Laut dem Konsumentenschutzgesetz müssen Gastronomen lediglich den Preis für angebotene Getränke klar und deutlich angeben. Das bedeutet, dass es nicht illegal ist, für Leitungswasser zu berechnen, solange dies transparent kommuniziert wird. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Wenn ein Gast ein Getränk bestellt, etwa ein Softdrink oder Wein, und auf Anfrage zusätzlich ein Glas Leitungswasser möchte, ist es weiterhin unüblich, dafür eine extra Gebühr zu verlangen. In solchen Fällen ist das Gebührenerheben für Leitungswasser eher selten und könnte als unfreundliche Praxis wahrgenommen werden. Ein weiteres rechtliches Argument spricht gegen das Abrechnen von Leitungswasser, wenn kein Getränk bestellt wurde. In diesem Fall könnte die Gebühr möglicherweise als nicht gerechtfertigt angesehen werden, da sie nicht mit einer Konsumation zusammenhängt.
Weitere Beschwerden
Neben der Frage des Leitungswassers gibt es noch eine Reihe weiterer Aspekte, die beim Auswärtsessen für Unmut sorgen können, wenn sie nicht klar kommuniziert werden. Ein häufiges Beispiel ist die Stornogebühr bei Restaurantreservierungen. Zwar ist es auch hier rechtlich zulässig, solche Gebühren zu erheben, insbesondere wenn sie im Voraus transparent kommuniziert werden, jedoch führt dies bei vielen Gästen zu Missverständnissen und Ärger. Ein weiteres Thema, das immer wieder für Diskussionen sorgt, ist die Servicepauschale oder das Zwangstrinkgeld. In einigen Restaurants wird eine Servicegebühr automatisch zur Rechnung hinzugefügt, auch wenn der Service nicht immer den Erwartungen entspricht. Gäste sind in der Regel nicht verpflichtet, diese Pauschale zu zahlen, wenn sie mit dem Service unzufrieden sind, doch in manchen Fällen kann das Trinkgeld, das eigentlich freiwillig ist, zu einem „Versteckten Kostenfaktor“ werden, wenn es bereits in der Rechnung aufgeführt ist.
Die notwendige Transparenz
Für Gastronomen ist es entscheidend, Offenheit in der Preispolitik zu wahren und ihre Gäste frühzeitig über mögliche Zusatzkosten zu informieren. Auf der anderen Seite sollten Gäste auch proaktiv nachfragen, wenn sie sich über bestimmte Kostenpunkte unsicher sind, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Insgesamt sorgt offene Kommunikation und Fairness auf beiden Seiten für ein besseres gastronomisches Erlebnis. Wer weiß, was ihn erwartet, kann das Auswärtsessen in vollen Zügen genießen – ohne von versteckten Kosten überrascht zu werden.
(red)