Tourismus-Einnahmen sinken
Trotz Erholung bei Nächtigungszahlen - Digitales Gästeblatt verschoben
Der Tourismus in Österreich befindet sich nach gut 151 Mio. Nächtigungen im Gesamtjahr 2023 zwar fast wieder auf dem Niveau vor Corona anno 2019. Doch Wifo-Experte Oliver Fritz sieht auch Schattenseiten, geht aus dem Bericht der Parlamentskorrespondenz zum Tourismusausschuss im Nationalrat am Donnerstag hervor. Demnach halten die Ausgaben der Gäste mit der positiven Entwicklung bei Ankünften und Nächtigungen nicht mit. Die realen Einnahmen gingen zurück.
Vielmehr habe die zu beobachtende Sparneigung in Kombination mit hohen Preissteigerungen dazu geführt, dass die realen Umsätze zuletzt hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind. Zwar sind die Einnahmen zwischen November 2023 und März 2024 laut Fritz – bereinigt um Kalendereffekte – nominell um 4,8 Prozent gewachsen, die realen Einnahmen gingen aber um 2,5 Prozent zurück.
Zudem ist laut Fritz durch die Teuerung die preisliche Wettbewerbsfähigkeit Österreichs im internationalen Vergleich gesunken. Ebenso habe sich die wirtschaftliche Lage der Tourismusunternehmen verschlechtert. Als weitere Herausforderungen nannte der Experte etwa den Personalmangel, Übertourismus, den Klimawandel und die Digitalisierung.
Sichtbar wird die Zurückhaltung der Gäste bei den Ausgaben auch beim Beitrag des Tourismus zur Gesamtwertschöpfung in Österreich. Zwar trug die Tourismuswirtschaft im vergangenen Jahr laut Tourismusbericht 2023 mit 29,46 Mrd. Euro an direkten und indirekten Wertschöpfungseffekten 6,2 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) bei und unterstrich damit ihre große volkswirtschaftliche Bedeutung für Österreich. An die entsprechenden Werte des Jahres 2019 reichen die Zahlen aber noch nicht heran. So wurden im letzten Jahr vor der Corona-Pandemie mit einer Wertschöpfung von 30,28 Mrd. Euro 7,6 Prozent des BIP generiert. Ähnliches gilt für den touristischen Konsum gemäß Tourismussatellitenkonto, den WIFO und Statistik Austria für 2023 mit 35,94 Mrd. Euro – nach 30,82 Mrd. Euro im Jahr 2022 und 37,89 Mrd. Euro im Jahr 2019 – berechnet haben.
Laut Fritz könnte der Anteil des Tourismus an der Gesamtwertschöpfung statistisch gesehen sogar noch einmal deutlich sinken, da die auf Schätzung beruhenden Daten von der Statistik Austria regelmäßig evaluiert würden und eine generelle Revision bevorstehe. Das werde den Bereich Beherbergungswesen und Gastronomie vermutlich stärker treffen als andere Bereiche, glaubt er. Die Statistikbehörde präsentiert am morgigen Freitag Details zum Tourismusanteil am BIP.
Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler (ÖVP) konzedierte dem heimischen Fremdenverkehr im Ausschuss laut Parlamentskorrespondenz dennoch eine erstaunliche Resilienz. Dieser sei auch in schwierigen Zeiten immer ein Zugpferd gewesen, betonte sie. Bei manchen Fernmärkten, vor allem im asiatischen Raum, liegt man ihr zufolge zwar noch weit hinter der Vor-Corona-Zeit zurück und manche Märkte seien auch durch die geopolitische Situation – Stichwort Nahost-Konflikt und Ukraine-Krieg – weggefallen. In den Kernmärkten gehöre Österreich aber weiterhin zu den Topdestinationen. Auch die Prognose für die bevorstehende Sommersaison ist laut Kraus-Winkler positiv.
Was aktuelle Projekte betrifft, verwies Kraus-Winkler unter anderem auf das Vorhaben, Österreich verstärkt als Kulinarik-Destination zu etablieren, sowie die neue Dachkampagne der Österreich Werbung unter dem Titel „Lebensgefühl“. Zudem hält sie die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Tourismusforschung für wünschenswert. Es brauche mehr Daten und Fakten für Entscheidungen. Auch müsse man, was das Thema Tourismusakzeptanz betrifft, Bürgermeisterinnen und die Gemeindeebene stärker einbinden.
Verzögerungen gibt es beim „Digitalen Gästeblatt“, räumte Kraus-Winkler ein. Sie habe sich die Umsetzung einfacher vorgestellt, sagte sie. Neues Zieldatum ist nun Ende 2026, Anfang 2027, wobei sich das Vorhaben ihr zufolge mit der bis Mai 2026 notwendigen Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie zur Kurzzeitvermietung „verschneidet“. Dabei geht es um die Einrichtung eines umfassenden Beherbergungsregisters und der damit verbundenen Registrierungspflicht für alle Privatvermieter. Laut Kraus-Winkler werden derzeit verschiedenste Lösungsansätze evaluiert – über ein Verfassungsgesetz bis hin zu neun Landesgesetzen samt Bund-Länder-Vereinbarung.
APA/Red.
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