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Klage gegen Wohnsitzklausel bei Freizeitticket Tirol

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sieht einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz

15.07.2024 9:40
Redaktion
© Adobe Stock / KI-generiert

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat beim Landesgericht Innsbruck Klage gegen die Wohnsitzklausel beim Freizeitticket Tirol eingereicht. Der VKI will damit übereinstimmenden Medienberichten zufolge erreichen, dass die Jahreskarte auch Menschen ohne Hauptwohnsitz, Arbeits- oder Studienplatz in Tirol offensteht. Der Einheimischen-Bonus sei rechtswidrig, hieß es. Die Freizeitticket-Verantwortlichen wiesen die Vorwürfe zurück und warnten vor einem Präzedenzfall.

Die im Juni eingereichte Klage ortet Medienberichten zufolge einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Seitens des VKI hieß es, dass man nicht das Freizeitticket an sich, sondern nur bestimmte Klauseln bekämpfen wolle. „Ziel ist nicht, dass Tiroler Konsumenten benachteiligt werden“, teilte der VKI zudem mit. Vielmehr sollen etwa auch Vorarlberger oder Salzburger mit Wohnsitz im Grenzgebiet zu Tirol in den Genuss der Vergünstigungen kommen. Seit 2018 verbietet die sogenannte Geoblocking-Verordnung Diskriminierung nach Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Niederlassung. Insgesamt wurde offenbar gegen sieben Klauseln in den Geschäftsbedingungen des Kartenverbundes geklagt.

In nur zwei Monaten beginne der Vorverkauf für die neue Saison, gab Freizeitticket-Chef Thomas Schroll zu bedenken und hoffte auf rasche Klärung. Man fühle sich vom VKI zu Unrecht ins Visier genommen. Seilbahnen erbrächten Verkehrsdienstleistungen und seien deshalb von der Geoblocking-Verordnung ausgenommen, so Schroll: „Die Wirksamkeit der Geoblocking-Verordnung, die ursprünglich für den Online-Handel konzipiert wurde, ist fraglich“. Schroll und WK-Fachgruppenobmann Reinhard Klier warnten zudem vor einem Präzedenzfall und Auswirkungen auf das gesamte Tarifsystem, auf andere Verbundkarten sowie Preissteigerungen. Wenn mehr Gäste – also auch etwa Stammgäste aus Süddeutschland – mit dem günstigeren Ticket unterwegs wären, müsste man Preise erhöhen, um Umsatzeinbußen zu kompensieren, hieß es. Bei einem Erfolg der Klage sei auch ein Aus für das Freizeitticket denkbar.

Das Freizeitticket Tirol umfasst als Verbundkarte rund 70 Betriebe und damit den Eintritt in Bäder, Museen und vor allem mehr als 30 Skigebiete über den Zeitraum eines Jahres. Dazu gehören auch besonders beliebte Skiregionen wie die Axamer Lizum, die Innsbrucker Nordkettenbahnen, die Bergbahnen Kühtai oder der Stubaier Gletscher. Zuletzt war das Ticket um 686 Euro im Vorverkauf und zum Normalpreis von 755 Euro für Erwachsene erhältlich gewesen.

APA/Red.

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