Anzeige

Neue Barrierefreiheit als Herausforderung

Die Fachgruppe Wien der Reisebüros informiert über das neue Gesetz, das mit Juni 2025 in Kraft treten wird. Für Reisebüros und Hotellerie wird sich einiges ändern.

13.11.2024 13:10
red05
Adobe Stock

Betroffen vom Barrierefreiheitsgesetz  (BaFG) sind alle Online-Shops, Webshops und Apps, sowie Hotel- und Reiseportale, auf denen Buchungen getätigt werden können und generell alle Online-Termin-Buchungs-Tools. Diese müssen dann für Menschen mit Behinderung barrierefrei zugänglich sein.

B2C-Seiten müssen Regeln entsprechen

Mit dem neuen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt Österreich die EU-Richtlinie „European Accessibility Act“ (EAA) um. Dieses Gesetz sieht vor, dass ab Juni 2025 nur noch barrierefreie digitale Produkte und Dienstleistungen auf den Markt gebracht werden dürfen. Ab dem 28. Juni 2025 betrifft dies insbesondere alle Websites, die sich direkt an Endverbraucher (B2C) richten. Konkret heißt das: Ab Mitte 2025 müssen alle B2C-Webseiten den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen. Zudem haben die Betriebe eine Barrierefreiheitserklärung zu erstellen. Es gibt Ausnahmen für Kleinstunternehmen oder wenn die Einhaltung des zu einer unverhältnismäßigen Belastung des Unternehmers führen würde.

Wann eine Website als barrierefrei gilt

Hier sind die wichtigsten Kriterien, die dabei berücksichtigt werden müssen:

  • Einfache Sprache: Klare und verständliche Formulierungen ohne komplizierte Fachbegriffe helfen Nutzern mit Leseschwierigkeiten oder Sprachbarrieren.
  • Visuelle Barrierefreiheit: Die Website sollte so gestaltet sein, dass sie mit Screenreadern genutzt werden kann, Alternativtexte für Bilder enthalten und über einen guten Kontrast verfügen, um sehbehinderten Nutzern die Navigation zu erleichtern.
  • Feedback & Unterstützung: Einfache Anleitungen, Infografiken, häufig gestellte Fragen (FAQs), Chats und Kontaktmöglichkeiten sollen Nutzern helfen. Zudem sollten Barrieren gemeldet werden können, um kontinuierliche Verbesserungen zu ermöglichen.
  • Barrierefreiheit für Hörgeschädigte: Videos sollten Untertitel oder Transkripte bieten, sodass auch Nutzer ohne Ton auf alle Inhalte zugreifen können.
  • Navigation ohne Maus: Die gesamte Website sollte sich ausschließlich mit der Tastatur bedienen lassen, um auch Nutzern mit motorischen Einschränkungen vollen Zugriff zu ermöglichen.
  • Anpassungsfähiges Design: Die Website sollte auf Smartphones, Tablets und Desktop-Geräten optimal funktionieren und eine anpassbare Textgröße bieten, ohne die Benutzerfreundlichkeit zu beeinträchtigen.
Anzeige
Anzeige
Beitrag teilen

Das könnte Sie auch interessieren

Weitere Themen