Fehlende Kennzeichnung bei Hühnerfleisch

Rund 85 Prozent des Hühnerfleischs in Österreichs Gastronomie kommt vom Ausland
© unsplash

In Österreich verzeichnet der Fleischkonsum insgesamt einen Rückgang. Die, die noch Fleisch essen, greifen am liebsten zu Hühnerfleisch. In Österreich auch kein großes Problem, da etwa 90 Prozent des Hühnerfleischs im Lebensmitteleinzelhandel aus Österreich stammt.

Ganz anders schaut es jedoch in Österreichs Gastronomie und der Gemeinschaftsverpflegung aus. Dort dominieren – mit 85 Prozent – Importprodukte. Hannes Royer, Gründer des Vereins Land schafft Leben, betont, dass die unzureichende Kennzeichnung ein wesentlicher Grund dieser Problematik ist:

Wenn wir in Gaststätten Hühnerfleisch bestellen, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass uns importiertes Billigfleisch serviert wird. Die Diskrepanz zwischen dem hohen Anteil an österreichischem Hühnerfleisch im Einzelhandel und dem geringen Anteil in der Gastronomie zeigt deutlich, wie wichtig eine klare Herkunftsangabe ist”, so Royer. Er geht davon aus, dass eine Herkunftskennzeichnung dies ändern könne.

Die Produktionsbedingungen variieren je nach Herkunftsland erheblich. Österreich hat strengere Vorschriften für die Haltung von Hühnern als viele andere EU-Länder. Hier dürfen beispielsweise maximal 30 Kilogramm Huhn pro Quadratmeter gehalten werden, was etwa 14 Hühnern entspricht. In den Nachbarländern liegt diese Zahl oft höher. Zudem werden in Österreich keine gentechnisch veränderten Futtermittel eingesetzt, und es gibt strenge Kontrollen im Bereich der Tiergesundheit. Deswegen, so Royer, würden sich viele Gastronomen von Importware abwenden, sollte deren Herkunft dem Gast vermitteln werden müssen.

Royer betont weiter: “In Restaurants wird oft der Eindruck erweckt, dass heimische Produkte verwendet werden. Doch beim Hühnerfleisch wissen wir, dass dies meist nicht der Fall ist. Daher ist es dringend erforderlich, in der Gastronomie mehr Transparenz zu schaffen. Denn wenn die Verbraucher wüssten, was auf ihrem Teller liegt, würden sie ihre Bestellungen wahrscheinlich überdenken.

Die Kennzeichnungspflicht ist uneinheitlich geregelt: Während verpacktes Frischfleisch im Einzelhandel die Herkunft angeben muss, besteht für verarbeitete Produkte keine solche Regelung. Auch im Außer-Haus-Verzehr gibt es Unterschiede: Während in der Gemeinschaftsverpflegung seit September 2023 die Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern angegeben werden muss, bleibt dies in der Gastronomie optional.

APA/Red.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner