„Pausen-Strafe“ für Moserhof-Wirtin
Ilona Bugelnig hatte die WC-Gänge ihrer Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß aufgezeichnet und musste Strafe zahlen.

Ein kleines Hotel in Gumpoldskirchen geriet im Sommer 2023 in den Fokus des Arbeitsinspektorates. Trotz der Tatsache, dass alle baulichen und gewerblichen Auflagen erfüllt wurden, gab es bei der Überprüfung einen Punkt der Beanstandung: die Pausenregelung der Mitarbeiter.
WC-Pausen fallen teuer aus
Das Hotel führte eine halbstündige Pause für alle Angestellten auf, jedoch ohne Beginn und Ende detailliert festzuhalten. Ilona Bugelnig, Wirtin des Hotel Landhaus Moserhofs, erklärt, dass die Mitarbeiter ihre Pausen – inklusive Rauchpausen – eigenverantwortlich und nach Bedarf in Anspruch nehmen können. Dies soll als Ausdruck von Vertrauen und Eigenverantwortung im Betrieb gelten. Praktikanten werden jedoch aktiv in die Pause geschickt, was auch in den Dienstverträgen vermerkt sei. Bei der Inspektion wurde Bugelnig jedoch darüber informiert, dass für alle Mitarbeiter genau notiert werden muss, wie viele Minuten beispielsweise für eine WC-Pause aufgebracht werden. Da dies nicht der Fall war, musste sie 2.217,60 Euro Strafe zahlen.
Einspruch der Wirtin
Da weder Beschwerden von den Mitarbeitern vorlagen noch Schäden auftraten, legte das Hotel Einspruch gegen die Entscheidung ein. Der Einspruch wurde jedoch letztlich zurückgezogen, um weitere Kosten und eine verlängerte Verfahrensdauer zu vermeiden. Das Urteil vom 11. März 2025 bestätigte die Entscheidung des Arbeitsinspektorates. Trotz der Unterstützung durch die Wirtschaftskammer blieb das Hotel mit der Gastronomie-typischen Situation konfrontiert: Es scheint, dass die Branche oft mit zusätzlichen Hürden kämpfen muss, die in der Praxis schwer umsetzbar sind. Bugelnig merkt ein interessantes Detail aus dem Fall an. Der Arbeitsinspektor und sein Kollektivvertrag erfordern nämlich keine genaue Pausenaufzeichnung.
Einstellung der Mitarbeiter
FM Online hat von Frau Bugelnig erfahren, dass die Angestellten des Hotels auf der Seite ihrer Patronin stehen. Sie geben laut ihr demnach an, ihre Pausen auch bei anderen Dienstgebern in Österreich nicht detailliert angeführt zu haben. Die Strafe werde demnach als „unfair“ und eine „Frechheit“ angesehen. Eine Mitarbeiterin scherzte sogar: „Muss das Eintragen der Pausenzeiten dann in der Arbeitszeit oder in der Pause geschehen?“ Das Urteil wird im Landhaus Moserhof kritisch aufgenommen, da sich die Angestellten von den Eigentümern Ilona und Eduard Bugelnig immer gerecht behandelt fühlten. Die Strafe wird bezahlt, die Pausen werden nun genau festgehalten – der bittere Nachgeschmack bleibt allerdings.
(PA/red)