Mehr Transparenz bei Lebensmittel

Verpflichtende Herkunftsbezeichnung für tierische Produkte ab 2023
© Pixabay

Nächstes Jahr ist es soweit: Es soll eine verpflichtende Herkunftsbezeichnung für Fleisch, Milch und Eier in Kraft treten. Wie Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger bekannt gab, gehen die beiden finalen Verordnungen nun in Begutachtung. Doch dies gilt nicht für alle. So ist etwa die Gastronomie vorerst von der neuen Bestimmung ausgeschlossen. Köstinger merkte allerdings an, dass sobald ein Kontrollsystem etabliert sei, einer Ausweitung auf weitere Bereich nichts im Wege stünde. Ganze 86 Prozent der Österreicherinnen und Österreich würden großen Wert auf die Herkunft von Lebensmittel legen.

Fokus: Primärzutaten

Für die Kennzeichnung vorgesehen sind die Primärzutaten Fleisch, Milch und Eier. Das sind jene Zutaten mit einem Anteil von mindestens 50 Prozent am Lebensmittel oder solche, die die Konsumenten üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels verbinden. In der Regel muss bei Fleisch gekennzeichnet werden, wo das Tier geboren, gemästet und geschlachtet wurde. Ähnliches gilt bei Milch und Eiern, da ist anzugeben wo das Tier gemolken und wo das Ei gelegt wurde. Zudem würde es die österreichische Wirtschaft stärken, würden vor allem heimische Produkte gekauft werden, so Köstinger. Wenn um ein Prozent mehr heimische Produkte gekauft würden. Würde das 3.100 Arbeitsplätze und eine zusätzliche Wertschöpfung von 140 Millionen Euro schaffen.

Auch verarbeitete Produkte sind gemeint

Lebensmittelhersteller sollen auf der Verpackung von verarbeiteten Produkten wie Mayonnaise oder Wurstaufschnitt, die Herkunft der von der Regelung betroffene Zutaten angeben. Auch Kantinen müssen mittels eines Aushangs bekannt geben oder es auf der Speisekarte ausweisen, welche Herkunft ihre Produkte haben. “Damit wird dem verstärktem Wunsch von Konsumenten nach Transparenz Rechnung getragen”, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch nach dem Ministerrat am Mittwoch.

Ausnahmefall: Gastronomie

Von der neuen Regelung unbeeindruckt darf sich die Gastronomie zeigen. Diese ist von der verpflichtenden Herkunftsbezeichnung vorerst ausgenommen. Man wolle bei der Industrie und den Handelsketten beginnen, die mit Eigenmarken aus Produkten oft nicht-österreichischer Herkunft große Margen machten, so Köstinger. Außerdem bedarf es erst ein ordentliches Kontrollsystem, das die Betriebe nicht – wie bei der Allergenkennzeichnung – mit zu viel Bürokratie belaste.

Kritik seitens der SPÖ

SPÖ-Lebensmittelsprecher Christian Drobits sah in einer Aussendung ein “mangelhaftes Paket”, das die Regierung präsentiert habe. “Ohne Vollspaltenböden-Verbot ist die Herkunftskennzeichnung eine Farce. Wo Österreich drauf steht, weiß man bei tierischen Lebensmitteln auch in Zukunft nichts über tatsächliche dahinterstehende Haltungsbedingungen”, lautete die Kritik. Auch die Regierungsvorlage zur Agrarförderperiode für die Jahre 2023 bis 2027 enthalte weder einen Tierschutz-Check für die Maßnahmen, noch eine Strategie zur Beendigung der Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden.

APA/ Red.

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