Der US-Eishersteller Ben & Jerry’s versuchte einen Stopp seiner Produkte in jüdischen Siedlungen im von Israel besetzten Westjordanland zu erzwingen. Jedoch urteilte der US-Bundesrichter, Andrew Carter Jr., in New York am Montag, dass der Eishersteller nicht den Beweis erbracht habe, dass der Verkauf des Speiseeises in den Siedlungen dem Unternehmen „irreparablen“ Schaden zufüge.
Laut Bundesrichter sei es als Begründung „zu spekulativ“, dass Kunden über die Werte des Herstellers verwirrt sein könnten. Die für ihr politisches Engagement bekannte Eismarke aus dem US-Bundesstaat Vermont hatte im Juli 2021 angekündigt, ihr Eis nicht mehr in den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten verkaufen zu wollen. Ein solcher Verkauf sei für das Unternehmen unvereinbar mit den eigenen Werten. In Israel selbst sollte das Eis weiter angeboten werden.
Der Mutterkonzern von Ben & Jerry’s, Unilever, verkaufte allerdings die Vertriebsrechte in Israel an den dortigen Lizenznehmer Avi Zinger. Dieser stellt das Eis in einem Werk in einem Vorort von Tel Aviv her und verkauft es weiterhin in jüdischen Siedlungen.
Als Konsequenz zog Ben & Jerry’s deswegen im vergangenen Juli in einem seltenen Schritt vor Gericht, um Unilever zu zwingen, jegliche Vereinbarungen zum Verkauf des Eises im Westjordanland aufzulösen. So sollen künftige Vereinbarungen dieser Art demnach erst von der Führung des Eisherstellers genehmigt werden müssen.
Der US-Eishersteller wurde 1978 gegründet und ist bekannt für sein Engagement für Umweltschutz und Menschenrechte. Ben & Jerry’s bringt immer wieder neue Sorten heraus, um Anliegen zu unterstützen oder gegen Missstände zu protestieren. Seit dem Jahr 2000 gehört das Unternehmen dem Konsumgütergiganten Unilever.
Auf Anfrage wollten zunächst weder Ben & Jerry’s, noch Unilever die Entscheidung kommentieren.
APA/ Red.