Ausstehendes Urteil für Manner

Handelsgericht Wien gibt Klage "dem Grunde nach" statt. Genaue Höhe des Schadenersatzes unklar.
©Manner

Die Klage von Manner gegen den damaligen Bauführer und die Bauaufsicht wurde “dem Grunde nach“ stattgegeben.

Der Teileinsturz eines Gebäudetrakts der ehemaligen Manner-Fabrik brachte einen Schaden von 25. Mio. Euro mit sich. Die Versicherung zahlte davon nur 7 Mio. Euro. Manner klagte auf 9,95 Mio. Euro.

Über die genaue Höhe des Schadenersatzes wird erst nach Rechtskraft des Zwischenurteils entschieden. Die Beklagten können noch Rechtsmittel erheben. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Wie viel der Waffelproduzent letztendlich bekommt, bleibt unklar.

APA/Red.

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