AK kritisiert “extrem schlechte Arbeitsbedingungen” in Gastrobranche

Heuer im ersten Halbjahr wurden in Wien 1.280 Beschwerdefälle bearbeitet - Mehr als ein Drittel bekam Überstunden nicht bezahlt, 12 Prozent erhielten kein Geld für Urlaub oder Krankenstand
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Die AK Wien hat heuer im ersten Halbjahr laut Eigenangaben bereits 1.280 persönliche Beratungen für Beschäftigte im Gastgewerbe durchgeführt

Die Arbeiterkammer (AK) Wien rückt die “extrem schlechten Arbeitsbedingungen” in der Gastrobranche in den Blickpunkt. Das Gastgewerbe nehme eine “traurige Spitzenposition in der Rechtsberatung” ein, berichteten die Arbeitnehmervertreter am Donnerstag. 2021 hätten 10 Prozent der Beratungen die Gastronomie betroffen, obwohl nur 4,3 Prozent der Mitglieder in diesem Bereich tätig seien.

Dass in der Gastro-Branche händeringend nach Personal gesucht wird, hat laut AK “handfeste Gründe”. Das Gastgewerbe finde sich seit Jahren auf Platz eins bei den persönlichen Beratungen in der AK Wien. In der Praxis falle die Branche durch besonders viele Arbeitsrechtsverletzungen auf. Das zeige, “dass hier einiges im Argen liegt”. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berichteten immer wieder von Löhnen, die nicht rechtzeitig, nicht in der richtigen Höhe oder gleich gar nicht ausbezahlt würden, Schwarzzahlungen, unbezahlten Überstunden und der Nichteinhaltung der Ruhezeiten.

Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) sieht das anders und wirft der AK vor, die gesamte Branche “gewohnt einseitig und eindimensional” anzuschwärzen. Auch das von der AK kritisierte Saisonnierkontigent – der heimische Tourismus kann damit auf 3.000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Mitgliedsländern zurückgreifen – sei eine realistische Lösung für die aktuellen Herausforderungen auf dem Tourismusarbeitsmarkt, also den Fachkräftemangel, betonte ÖHV-Präsident Walter Veit in einer Aussendung. Er begrüße auch, dass Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler “die Initiative ergreift und gemeinsam mit der Branche in den kommenden Monaten ein ambitioniertes Programm für bessere Arbeitsbedingungen aus- und abarbeitet”.

Die AK Wien hat heuer im ersten Halbjahr laut Eigenangaben bereits 1.280 persönliche Beratungen für Beschäftigte im Gastgewerbe durchgeführt. In den drei Monaten März bis Mai nahm sie 190 Fälle aus der Branche genauer unter die Lupe.

“Die Beschäftigten, die den Weg zu uns in die Beratung finden, zeigen, dass es sich bei den zahlreichen geschilderten Arbeitsrechtsverletzungen um keine Einzelfälle handelt, sondern dass die Probleme symptomatisch für die Branche sind”, hielt die Leiterin Arbeitsrecht bei der AK Wien, Bianca Schrittwieser, in einer Aussendung fest.

Bei mehr als einem Drittel seien überhaupt keine Überstunden bezahlt worden, 12 Prozent hätten für Urlaub und Krankenstand gar kein Entgelt bekommen, ein Viertel habe Bar- beziehungsweise Schwarzzahlungen erhalten. Eine korrekte Lohnabrechnung habe nur ein Drittel bekommen – zwei Drittel entweder gar keine oder eine falsche.

Weiters seien Kündigungsfristen falsch berechnet worden, zu kurz gewesen oder gar nicht eingehalten worden. Ein Fünftel wurde für die geleistete Arbeitszeit den Angaben zufolge zu gering bei der Sozialversicherung angemeldet, in manchen Fällen wurde überhaupt nicht angemeldet.

Auch die Arbeitszeiten sind oft unattraktiv, weil nicht planbar: Jeder oder jede Vierte hatte laut AK “regelmäßig geteilte Dienste” beziehungsweise wurde der Dienstplan vom Arbeitgeber “kurzfristig einseitig geändert”. Gut ein Drittel musste regelmäßig nach 18.00 Uhr arbeiten, knapp ein Viertel regelmäßig nach 22.00 Uhr.

“Die Branche klagt darüber, offene Stellen nicht besetzen zu können. Statt aber Arbeitsplätze attraktiver zu machen und Arbeitsbedingungen zu verbessern, sollen verstärkt Arbeitskräfte aus Drittstaaten angeworben werden. Aber weder die Regelung für Stammsaisonniers noch die Rot-Weiß-Rot-Karte tragen zu besseren Arbeitsbedingungen bei – dabei sind gute Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung der Schlüssel für motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter”, betonte die Leiterin Arbeitsmarkt und Integration bei der AK Wien, Silvia Hofbauer.

Saisonarbeit ist aus Sicht der AK “ein grundlegend falsches Migrationsmodell”. Die Regelungen – auch betreffend Rot-Weiß-Rot-Karte – böten keinen ausreichenden Schutz vor Ausbeutung, Lohn- und Sozialdumping. Die Arbeiterkammer fordert, dass die gesetzlichen Regelungen zum Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz wieder verschärft werden – dieses sei im Sommer 2021 aufgeweicht worden, die Strafen wurden gesenkt. Es müsse zudem mehr kontrolliert werden, was eine personelle Aufstockung bei Finanzpolizei und Arbeitsinspektorat erfordere.

Die Meldung des Gehalts und der Wochenarbeitszeit bei der Anmeldung zur Sozialversicherung soll laut AK wieder verpflichtend sein, wie das bis 2019 der Fall gewesen sei. Bei Nichtausstellung eines Dienstzettels solle es Sanktionen geben. Weiters wäre der Mehrarbeitszuschlag laut Meinung der Arbeitnehmervertreter auf 50 Prozent zu erhöhen. Die Zurücknahme der täglichen Ruhezeit von 12 auf 8 Stunden, die 2018 im Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz verankert worden sei, wäre “neu zu gestalten”. Nicht zuletzt wünscht sich die AK die gesetzliche Möglichkeit einer “Tourismuskasse”, um beispielsweise Saisonverlängerungsmodelle umzusetzen.

APA/Red.

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