750 heimische Hotels gegen Booking.com

Mehr als 15.000 Hotels in Europa beteiligen sich bis jetzt an einer Sammelklage gegen Booking.com wegen wettbewerbswidriger Bestpreisklauseln.

28.08.2025 14:46
red04
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750 österreichische Betriebe schließen sich einer Sammelklage gegen Booking.com an.

In der EU formiert sich Widerstand gegen die Geschäftspraktiken der Buchungsplattform Booking.com: Mehr als 15.000 Hotels und Beherbergungsbetriebe aus ganz Europa beteiligen sich derzeit an einer Sammelklage, die sich gegen sogenannte Bestpreisklauseln richtet. Auch in Österreich ist das Interesse groß – rund 750 Betriebe haben sich bisher registriert.

Paritätsklauseln im Fokus europäischer Kritik

Die Sammelklage wird vom europäischen Gastgewerbe-Dachverband HOTREC gemeinsam mit über 30 nationalen Hotelverbänden getragen. Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung stehen sogenannte Paritätsklauseln, mit denen Booking.com Hoteliers über Jahre hinweg verpflichtet haben soll, ihre Zimmer auf keiner anderen Plattform günstiger anzubieten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte diese Praxis in seinem Urteil vom 19. September 2024 (Rechtssache C-264/23) als nicht vereinbar mit dem EU-Wettbewerbsrecht eingestuft. Auf Grundlage dieses Urteils sollen nun finanzielle Ansprüche gegen das Unternehmen geltend gemacht werden.

Große Beteiligung in mehreren EU-Staaten

Neben Österreich sind vor allem Italien, Deutschland, die Niederlande und Griechenland stark vertreten. Proportional zur Größe ihrer Hotelsektoren haben sich besonders viele Betriebe aus Island, Liechtenstein, Luxemburg, den Niederlanden und Irland beteiligt. Die Teilnahme an der Klage ist für die Betriebe kostenlos. Georg Imlauer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich, betont die Bedeutung des Verfahrens: „In Österreich haben wir uns bereits vor zehn Jahren – erfolgreich – für ein gesetzliches Verbot dieser sogenannten Bestpreisklauseln eingesetzt. Dennoch könnten österreichische Hoteliers durch die Anwendung solcher wettbewerbswidriger Paritätsklauseln in den vergangenen 20 Jahren erhebliche finanzielle Schäden erlitten haben.“ Imlauer sieht im EuGH-Urteil eine wichtige Grundlage: „Die Sammelklage gegen Booking.com bietet unseren Betrieben nun eine klare, strukturierte und kostenlose Möglichkeit mögliche Ansprüche geltend zu machen.“

Klageeinbringung noch 2025 geplant

Nach Abschluss der Registrierung werden die Daten der beteiligten Betriebe geprüft und konsolidiert. Die eigentliche Klageschrift soll noch vor Jahresende beim Bezirksgericht in Amsterdam eingebracht werden – dort befindet sich der Unternehmenssitz von Booking.com. Der Anmeldeschluss für interessierte Betriebe in Österreich ist am morgigen Freitag, dem 29. August 2025. Die hohe Beteiligung an der Klage zeigt: In der Branche wächst der Wunsch nach rechtlicher Klarheit und fairen Marktbedingungen. Auch in den zugehörigen Fachmedien wurde das Thema regelmäßig aufgegriffen. So erinnerte unser Herausgeber vor einigen Wochen in einem Newsletter daran: „Seit Jahren fordern wir in unseren Zeitschriften FM und FaktuM, aber auch in unseren tagesaktuellen Online-Beiträgen und in den sozialen Medien, dass sich die Gastronomie gegen diverse Buchungsplattformen, die für ihre sogenannten ‚Leistungen‘ überhöhte Provisionen fordern, zur Wehr setzt.“

(PA/red)

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