Wie Raucher ihr Laster schäbig nützen

Wöchentlich verbringen Raucher zwei Stunden ihrer Arbeitszeit mit ihrer Leidenschaft.
© Erstellt mit ChatGPT von OpenAI

Seit 1. Mai 2018 gilt: In Arbeitsstätten in Gebäuden ist das Rauchen für Arbeitgeber und Arbeit­nehm­er­ verboten, sofern ein Nichtraucher in der Arbeitsstätte beschäftigt wird. Gibt es eine aus­reich­ende Zahl an Räumen, können Arbeit­geb­er­Inn­en eigene Räume zum Rauchen einrichten.

Gängiger ist es jedoch, seine Zigarette im Freien zu genießen. Das Privileg mehrmals täglich den Bürotisch oder Bartheke zu verlassen und sich in der frischen Luft etwas die Beine zu vertreten – oder zumindest dort rumzustehen – haben Nichtraucher nicht. Trotzdem bekommen ihre Kollegen – in manchen Fällen – ihren stündlichen Ausflug sogar bezahlt.

Gesetzliche Rauchpausen gibt es grundsätzlich nicht. Aber jeden Wochentag für mehrere Stunden die Nikotin-Sucht zu unterdrücken, kommt für die meisten Betroffenen gar nicht in Frage.

Trotzdem hat – eigentlich – kein Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, seinen Arbeitsplatz zum Rauchen zu verlassen. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Arbeitgeber genau deswegen zusammen mit ihren Arbeitnehmern dieses Anliegen klar abklären – insbesondere, ob die Pausen als Arbeitszeit gelten oder nicht.

Gibt es einen Betriebsrat, hat dieser die Möglichkeit, Regelungen betreffend “Rauchen” über eine Betriebsvereinbarung durchzusetzen. So kann die Häufigkeit und Dauer von Rauchpausen festgelegt werden. Eine derartige Betriebsvereinbarung gilt als “allgemeine Ordnungsvorschrift”, die das Verhalten von Arbeitnehmer im Betrieb regelt. 

Zwei Stunden verraucht

Laut einer Umfrage von Censuswide (im Auftrag des Online-Händlers Haypp) unter 1.000 Rauchern in Österreich werden bei einer Fünf-Tage-Woche mehr als zwei Stunden der wöchentlichen Arbeitszeit mit dem Rauchen verbracht. Berücksichtigt man den Urlaub sowie Feiertage, so kommt man auf zwei Wochen zusätzlicher Freizeit pro Jahr, hieß es am Montag in einer Aussendung.

Wer über sechs Stunden pro Tag arbeitet, dem stehen gesetzlich 30 Minuten Pause zu. Abseits davon wollen manche Arbeitgeber exakt verfolgen, wie oft ihre Mitarbeiter eine Zigarettenpause einlegen und dies auch als arbeitsfreie Zeit dokumentiert sehen – andere nehmen es damit nicht so genau.

Von den Befragten gaben 19 Prozent an, dass sie fünf Mal pro Tag den Arbeitsplatz für eine Zigarette verlassen. 13 Prozent gehen vier Mal täglich nach draußen, zwölf Prozent drei Mal. Fast jeder zehnte Befragte legt sogar sechs Timeouts pro Tag ein. Bei der Länge der einzelnen Fehlzeiten waren fünf Minuten die am häufigsten genannte Antwort (39 Prozent). Hochgerechnet auf eine ganze Arbeitswoche kommen etwa zwei Stunden zusammen. So mancher verkürzt die reguläre Mittagspause in diesem Ausmaß, sodass die Zigarettenpausen ausgeglichen wären. Man könne jedoch annehmen, dass dies nicht jeder Raucher tut.

APA/Red.

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