AGB

MG Mediengruppe GmbH GmbH, 1010 Wien, Burgring 1/7

  1. Ausgangsbasis für die Verlagsbedingungen der MG Mediengruppe GmbH sind die ­allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschrif­ten­ver­bandes (ÖZV), verlautbart im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“ vom 26. Jänner 1980, sofern keine abweichende Vereinbarung in den Geschäftsbedingungen oder einzel­vertraglich erfolgt ist.
  2. Zusatzvereinbarungen zu unseren Verlagsbedingungen werden nur dann rechtskräftig, wenn sie von der MG Mediengruppe GmbH schriftlich bestätigt wurden.
  3. Mit Erteilung des Auftrages anerkennt der Auftraggeber rechtswirksam ­bindend vollinhaltlich die Verlagsbedingungen der MG Mediengruppe GmbH.
    3.a Mit Erteilung eines Jahresauftrags oder Auftrags anerkennt der Auftraggeber das unbeschränkte Recht der MG Mediengruppe GmbH, alle ihre Titelrechte an jedweden Dritten – auch unterjährig – weiterzugeben oder zu übertragen. Ein Storno aus diesem Titel ist rechtsunwirksam. In diesem Fall tritt der Nicht-Lizenznehmerübernehmer in die vollen Rechte und Pflichten wie hier in den Geschäftsbedingungen beschrieben der MG Mediengruppe GmbH ein. Das Impressum weist in solch einem Fall dann den Übernehmer als neuen Eigentümer, Herausgeber, Verleger oder Lizenzgeber für den Inhalt verantwortlich aus.
  4. Mündliche Nebenabsprachen oder Auskünfte, insbesondere mit unserem Kundendienstpersonal beziehungsweise unseren Verkäufern, sind unverbindlich. Auskünfte – egal welcher Art – werden von uns nur dann rechtskräftig, wenn sie auch in Schriftform vom Verlag bestätigt wurden.
  5. Haftung: Der Verlag ist von der Verpflichtung zur Gänze enthoben, eine inhaltliche Überprüfung der angelieferten Einschaltung, Advertorials oder Anzeigen und insbesondere diesbezügliche Gegendarstellungen vor­zunehmen. Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Verlag dafür, dass jedwede Einschaltung oder abgestimmte Texteinschaltung nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt oder die Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag für sämtliche daraus entstehenden allfälligen Schäden völlig schad- und klaglos zu halten sowie für die dem Verlag entstandenen Nachteile neben dem Ersatz des Schadens auch einen allfällig entgangenen Gewinn zur Gänze zu ersetzen. Dies gilt – von wem auch immer geltend gemacht – insbesondere für wettbewerbsrechtliche Ansprüche, für urheberrechtliche Ansprüche, Einschaltungskosten von Gegendarstellungen, verwaltungsbehördliche und gerichtliche Strafen, medienrechtliche Entschädigungen, Schadenersatzansprüche welcher Art auch immer sowie Ansprüche auf Veröffentlichung von Urteilen und Mitteilungen nach dem Mediengesetz. Die Schad- und Klagloshaltung des Verlages beinhaltet auch die Verfah­rens­kosten sowie die Kosten von Mahnungen und außergerichtlicher Rechts­vertretung, zuzüglich der Anwaltskosten für die entsprechende rechtliche Begleitung seitens der MG Mediengruppe GmbH sofern es diesen den anwältlichen Tarifbestimmungen entsprechen.
  6. Es obliegt dem Auftraggeber, sich über den jeweils gültigen Tarif vor Aufgabe von Anzeigen, Onlineschaltungen oder digitalen Buchungen zu informieren.
  7. Der Verlag behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen (ins­besondere bei Zahlungsverzug) von Aufträgen zurückzutreten, dies auch bei Vorliegen eines Jahresabschlusses oder eines Abschlusses auf wiederholtes Erscheinen von Veröffentlichungen. Eine Rabattgewährung wird nur nach dem Ausmaß des tatsächlichen Umsatzes vorgenommen und tritt erst dann in Kraft, wenn die entsprechenden Zahlungen auf den Konten der MG Mediengruppe GmbH eingelangt sind widrigenfalls die MG Mediengruppe GmbH Rabatte rückfordern kann, was prompt vom Auftraggeber refundiert werden muss.
  8. Termin und Platzierung: Für die Durchführung von Einschaltungen in bestimmten Nummern oder Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet. Ausgenommen sind Aufträge, deren Gültigkeit ausdrücklich von der Einhaltung bestimmter Termine oder – bei Bezahlung des im Tarif­­ vorgesehenen Platzierungszuschlages – von einer bestimmten Platzierung ­abhängig gemacht wird.
  9. Einschaltungsaufträge sind im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten abzuwickeln und bedarf es einer gesonderten Vereinbarung, wenn Aufträge über den Ultimo des Jahres hinausreichen.
  10. Druck- und Digitalunterlagen: Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druck- oder Digitalunterlagen. Im Falle des Verzuges gilt der Auftrag als erfüllt, wenn die Einschaltung unter Verwendung einer anderen vom Auftraggeber beigestellten Druckunterlage erfolgt oder auch nur Name und Adresse des Auftraggebers veröffentlicht werden.
  11. Wiedergabe: Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe von Einschaltungen auf Basis der beigestellten Druckunterlagen. Im Fall erheblicher Mängel leistet der Verlag Ersatz in Form von Ersatz­einschaltungen oder ersatzweiser digitaler Veröffentlichungen. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Druckfehler oder Veröffentlichungsfehler in digitalen Werbeformen, die den Veröffentlichungswert der Einschaltung nicht wesentlich beeinträchtigen, führen zu keinen Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sons­tigen An­sprüchen, ebenso nicht Farb­abweichungen, die aus drucktechnischen Gründen erforderlich sind. Es besteht darüber hinaus keine Haftung für Schäden, die durch Nichterscheinen eines Inserates an einem bestimmten Tag oder durch Druck-, Satz- und Platzierungsfehler entstehen, unter Be­rücksichtigung der in Punkt 8. normierten Ausnahme. Bei einer Verschiebung aus technischen Gründen ohne vorhergehende Benachrichtigung des Auftraggebers können weder die Zahlung ­verweigert noch Ersatzansprüche geltend gemacht werden. In jedem Fall einer Haftung ist diese mit dem auf den betroffenen Teil der Auflage entfallenen anteiligen Einschaltungsbetrag maximal limitiert.
  12. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch beigestellt. Bei nicht fristgerechter Rücksendung gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
  13. Einschaltreklamationen werden nur innerhalb von acht Tagen nach Erhalt des Belegexemplars bzw. nach Erscheinen des Inserates anerkannt, sofern die Reklamation in dieser Zeit schriftlich beim Verlag eingelangt ist. Nach verstreichen dieser Frist verfallen Reklamationsansprüche zur Gänze
  14. Der Anzeigenschluss ist 14 Tage vor Erscheinen der betreffenden Ausgabe. Der Unterlagenschluss für digitale Unterlagen beträgt zehn Tage vor Veröffentlichungsstart. Druckunterlagen müssen zu diesem Zeitpunkt bei der MG Mediengruppe GmbH eingelangt sein.
  15. Auftragsänderung/Storno: Eine vorab mündlich mitgeteilte Zurück­ziehung oder Änderung des Auftrages muss dem Verlag in schriftlicher Form spätestens 14 Tage vor dem geplanten Veröffentlichungstermin vorliegen, andernfalls der Auftrag in der ursprünglichen Form weiterhin als Gänze vertraglich vereinbarte Leistung bei vollen Ansprüchen gilt.
  16. Bei Zurückziehen von Aufträgen für den Text- oder Anzeigenteil (soweit dies in schriftlicher Form spätestens zehn Tage vor dem Anzeigenschluss­termin dem Verlag vorliegt und für den Verlag technisch noch möglich ist) wird ein Betrag von 20 Prozent des Inseratenwertes als Kostenersatz in Rechnung gestellt.
  17. Bei Betriebsstörungen oder Ausfällen durch höhere Gewalt, bei offline Situationen oder Störungen des Internets hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung, wenn zumindest 75 Prozent der zu­gesicherten Auflage ausgeliefert sind beziehungsweise wenn onlinemäßig der Veröffentlichungszeitraum um die Dauer der Offlinezeit verlängert wurde. Im Falle einer Auslieferung unter 75 Prozent ist der Auftraggeber verpflichtet, aliquot den vereinbarten Rech­nungsbetrag entsprechend der ausgelieferten Auflage zu begleichen.
  18. Fälligkeit: Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen; wenn nicht anders angegeben, wird sie sofort nach Erhalt ­fällig. Wenn eine Vorauszahlung vereinbart wurde, kann die Durchführung des Auftrages bis zum Eingang der Vorauszahlung zurückgestellt werden. Die Einschaltung hat in diesem Fall in jener Ausgabe zu erfolgen, vor deren Anzeigenschluss die Zahlung eingelangt ist.
    Verzugszinsen in der Höhe von 10 Prozent und die Einziehungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Alle Rechnungen sind zahl- und klagbar mit dem Gerichtsstand in Wien. Alle Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers und sind derart vorzunehmen, dass die Gutschrift spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum vorliegt. Sämtliche Bankspesen gehen ausnahmslos zu Lasten des Auftraggebers.
    Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, Mahnspesen als auch sonstige zur Verfolgung der Ansprüche auflaufende Kosten, Spesen, Barauslagen aus welchem Titel auch immer, insbesondere auch außergerichtliche Mahnungen eines Inkassobüros oder eines Anwaltes, zu ersetzen.
    Bei den eingehenden Zahlungen werden diese zuerst auf Zinsen und Spesen und dann zuletzt auf den Kapitalsbetrag angerechnet. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug stellt der Verlag den gesamten Saldo mit allen Nebenkosten bzw. mit allen seit Beginn der Geschäftsbeziehung gewährten Nachlässen vor allem in Bezug auf die gül­tige Preisliste, wie Rabatte, Provi­sionen, Skonti etc., sofort fällig. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8% p.a. zu verrechnen, die jedoch die Ansprüche auf den Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigen. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Verlages mit Gegenforderungen des Auftraggebers, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Bei Mängeln berechtigen diese nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich zur Zurückbehaltung eines angemessenen, sohin eines aliquoten Teils des Auftragswertes.
  19. Rabatte: Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur bei schriftlichem Abschluss auf mehrere Einschaltungen innerhalb eines Jahres. Der Rabatt kann auf Wunsch und mit Einwilligung des Verlages sofort bei Rechnungs­legung berücksichtigt oder nach Schluss der Laufzeit des Auftrages beziehungsweise nach Ablauf der einjährigen Frist gutgeschrieben werden. Die Endabrechnung ist innerhalb von drei Monaten nach ­diesem Zeitpunkt schriftlich anzufordern. Der Verlag behält sich eine Än­derung der Verrechnungsart jederzeit vor. Im Falle des Zahlungsverzuges oder ­sonstigen Leistungsverzuges verfällt der Rabattanspruch.
  20. Bei Sondervereinbarungen, Jahresvereinbarungen oder In­an­spruch­nahme der Jahresrabattstaffel gilt für jenen Fall, bei dem ein Auftraggeber das volle beauftragte Anzeigenvolumen nicht erfüllt oder erreicht, rückwirkend für das gesamte laufende Jahr der Listenpreis oder die entsprechend geringere Rabattstaffel je nach Auftragsvolumen.
    Sohin entsteht der Rabattanspruch erst nach voller Erfüllung des Gesamt­jahresauftrages (heißt Eingang der Zahlung auf den Konten der MG Mediengruppe GmbH) und kann vom Verlag freilich als Vorleistung dem Kunden kreditiert werden.
  21. Rechnungs-Reklamationen werden nur innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Rechnung anerkannt und nur, sofern die Beanstandung in ­schriftlicher Form vorliegt.
  22. Ein Belegexemplar wird kostenfrei geliefert. Eine vollständige Belegnummer nur dann, wenn Art und Umfang des Auftrages dies ­rechtfertigen.
  23. Bei Sonderproduktionen (Einkleber, Einhefter, Tip-on-Cards …) kann aus technischen Gründen eine 100-prozentige Qualitätsgarantie nicht gegeben werden, da unsere Produktion aus Aktualitätsgründen auf Schnell­auto­maten erfolgt und eine marktübliche Toleranzgrenze als vereinbart gilt.
  24. Die auf den vorigen Seiten angeführten Preise, Tarife und Auflagen gelten bis auf Widerruf. Bei Preisänderungen treten die neuen Tarife – auch für laufende Aufträge – mit sofortiger Wirkung in Kraft. Bei Druck- und Papierpreissteigerungen, bei Papierengpässen werden Preise sowie Auflagen dem Markt angepasst. Dies erfolgt bei Preissteigerungen, die über 5% des Vorjahresniveaus liegen. Auflagenreduktionen treten detto mit sofortiger Wirkung in Kraft und anerkennen die Geschäftspartner, dass daraus keinerlei Rückforderungsrecht oder Preisminderung resultiert. Alle Änderungen werden auf der Homepage bekannt gegeben.
  25. Kompensation, Forderungsabtretung: Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Auftraggebers mit Forderungen der MG Mediengruppe GmbH sowie jegliche Abtretung von jedweden Forderungen gegen den MG Mediengruppe GmbH sind ohne entsprechende ausdrückliche, durch die Geschäftsleitung gezeichnete – schriftliche – Vereinbarung unzulässig.
  26. Datenschutzregelung: Mit der Erteilung eines Werbeauftrages welcher Art auch immer an welches Medium der MG Mediengruppe GmbH oder welches Onlineportal der MG Mediengruppe GmbH auch immer betreffend erklärt der Auftraggeber mit Erteilung des Auftrages (wobei auch die mündliche Erteilung des Auftrages als binden gilt) sein unlimitiertes Einverständnis, dass seine Firmendaten sowie die Daten seiner maßgeblichen Repräsentanten in die digitale Kommunikation der MG Mediengruppe GmbH einfließen. Dies bedeutet, dass der MG Mediengruppe GmbH mit der Auftragserteilung der Auftrag und die Erlaubnis erteilt wird die obgenannten Kundendaten in alle Aussendungen, Presseaussendungen, E-Mails, Newsletter sowie sämtliche weiteren digitalen Aktivitäten für sämtliche Medien und Plattformen der MG Mediengruppe GmbH ab Auftragserteilung unlimitiert genutzt werden. Ein Widerruf dieser Nutzungsermächtigung der Kundendaten ist einzig durch schriftliche Mitteilung an die E-Mail-Adresse  möglich. Bei Widerruf der Nutzung gewähren die Kunden/Auftraggeber der MG Mediengruppe GmbH eine Bearbeitungsfrist von 30 Tagen ab Eingang der Widerrufsmeldung an die MG Mediengruppe GmbH. Diesbezüglich anerkennen die Auftraggeber Kunden, dass jede einzelne Dienstleistung der MG Mediengruppe GmbH so etwa jeder Aussendungsbereich, jeder Newsletter, jeder Nachrichtentyp einzeln und gesondert gekündigt werden muss. Die Abbestellung eines Newsletters bewirkt beispielsweise nicht automatisch die Löschung der E-Mail-Adresse aus anderen Verteilern oder Aussendeformaten. Mit der Erteilung des Werbeauftrags (auch mündlich) gilt die Zustimmung zu den hier genannten Bedingungen als ausdrücklich erteilt.
  27. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist einzig Wien/Österreich.