Wirt gewinnt Corona-Klage gegen Versicherung

Richterin gab Münchner Biergartenwirt recht.
© Pixabay

Synbolbild

Christian Vogler, Wirt des Münchner Augustinerkellers, gewinnt die Corona-Klage gegen die Versicherungskammer Bayern, die ihm die Entschädigung aufgrund der Pandemie-bedingten Betriebsschließung nicht zahlen wollte.  Laut Urteil muss die Versicherungskammer die Kosten der coronabedingten Betriebsschließung zahlen – exakt 1,014 Millionen Euro.
Der Wirt hatte kurz vor dem Shutdown im März eine Betriebsschließungspolice abgeschlossen, um sich gegen Corona abzusichern. Die Versicherungskammer will dennoch nicht zahlen. In den Versicherungsbedingungen sind behördlich angeordnete Schließungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes gedeckt, der Covid-19-Erreger jedoch nicht genannt. Die Kammer argumentierte, dass diese Vertragsbedingungen intransparent seien. „Wir sind der Meinung, dass man von einem Versicherungsnehmer nicht erwarten kann, dass ihm das Infektionsschutzgesetz geläufig ist“, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Laufenberg.
Der siegreiche Wirt Christian Vogler sieht die Entscheidung als Signal für existenzbedrohte Gastronomen in ganz Deutschland: Viele Wirte hätten nicht das Geld, um sich einen Prozess zu leisten. „Für die haben wir jetzt Vorarbeit geleistet.“ Die unterlegene Versicherungskammer will sich nicht geschlagen geben: „Wir werden uns nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe sorgfältig mit diesen auseinandersetzen und die Möglichkeiten der Berufung nutzen“, teilte das Unternehmen mit.
 
Red

Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner