Westbahn übernimmt künftig Hotelkosten bei Zugausfall ohne Obergrenze

Nach Mahnung des VKI
©unsplash

Wer künftig in einem Hotel übernachten muss, weil ein Zug der mehrheitlich privaten Westbahn ausgefallen oder verspätet ist, kann – angemessene – Hotelkosten zur Gänze dem Unternehmen verrechnen. Bisher hatte das Unternehmen die Kostenerstattung auf 80 Euro begrenzt. Nach einer Mahnung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) wurde diese Klausel – wie zwei andere kritisierte Bedingungen – aber gestrichen, teilte der VKI am Dienstag mit.

APA/Red.

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