Wer künftig in einem Hotel übernachten muss, weil ein Zug der mehrheitlich privaten Westbahn ausgefallen oder verspätet ist, kann – angemessene – Hotelkosten zur Gänze dem Unternehmen verrechnen. Bisher hatte das Unternehmen die Kostenerstattung auf 80 Euro begrenzt. Nach einer Mahnung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) wurde diese Klausel – wie zwei andere kritisierte Bedingungen – aber gestrichen, teilte der VKI am Dienstag mit.
APA/Red.