Weitere Erleichterungen für die Gastronomie

Die Registrierkassen müssen für die Mehrwertsteuersenkung nicht umgestellt werden.
© Pixabay

Registrierkasse in einem Restaurant

Die Senkung der Umsatzsteuer auf fünf Prozent in ausgewählten Bereichen wie beispielsweise auf Speisen und Getränke in der Gastronomie, die bei der Regierungsklausur kürzlich beschlossen worden ist, soll „kein Bürokratiemonster“ und einfach umsetzbar werden, betont das Finanzministerium. Die diesbezügliche Verordnung soll weitere Vereinfachungen bringen. So kann der Ausweis des ermäßigten Steuersatzes von fünf Prozent auch durch eine entsprechende Textanmerkung auf dem Beleg erfolgen. Eine händische Korrektur bzw. eine Korrektur mittels eines Stempels auf dem Beleg reicht. So brauchen Betriebe die Registrierkassa nicht umstellen. Alleine in der Gastronomie wird mit einem Entlastungsvolumen von 700 Millionen Euro bis Jahresende gerechnet.
„Unsere Betriebe brauchen auch bei kurzfristigen Maßnahmen volle Rechtssicherheit und Klarheit für die Umsetzung in der Praxis“, so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Mittwoch gegenüber der APA. „Wir sind bei all unseren Maßnahmen so streng wie nötig und so kulant wie möglich. Der gute Austausch mit der Wirtschaft hilft beiden Seiten und schafft rasche Entlastung ohne überbordende Bürokratie aufzubauen.“
Die geplante Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie sowie im Medien- und Kulturbereich – sie soll befristet bis 31. Dezember 2020 gelten – passierte am gestrigen Dienstag den Finanzausschuss des Nationalrates. Das Vorhaben wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen sowie FPÖ und NEOS im Ausschuss beschlossen. Die SPÖ stimmte dagegen, gab die Parlamentskorrespondenz am Dienstag (23.6.) bekannt.

Früheres Aufsperren und Fallen der Maskenpflicht

Ab 1. Juli müssen auch Kellner und Kellnerinnen in den Lokalen keine Maske mehr tragen. Zudem dürfen Gastronomen ihre Betriebe ab diesem Zeitpunkt bereits um 5 Uhr in der Früh öffnen. Auch die Sperrstunde für Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen entfällt, ab 1. August sogar bis zu 200 Personen. Büffets mit Selbstbedienung sind ab 1. Juli ebenfalls wieder möglich. Bezüglich Nachtgastronomie hat Bundesminister Anschober in Aussicht gestellt: Für kleine Bars wird die Thekenausschank ab 1. Juli möglich sein. Mit den größeren Clubs soll es bis Ende nächster Woche eine Lösung geben.
APA/red

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