Verfassungswidriges Take-Away-Verbot

Skihütten hätten Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten dürfen
© Pixabay

Das Take-Away-Verbot für Skihütten aus dem letzten Jahr gilt nun als verfassungswidrig

Am Donnerstag teilte der VfGH in einer Veröffentlichung mit, dass das im vergangenen Winter erlassene Verbot von Speisen und Getränken zum Mitnehmen für viele Skihütten rechtswidrig war. Es heißt, dass die damalige Verordnung der Regierung explizit auf solche Hütten abzielte, die nicht mit einem Fahrzeug über eine Straße erreichbar gewesen wären. Hütten, die sich jedoch bei einer Talstation befanden, durften dagegen Take-Away-Services anbieten.
Diese Unterscheidung wurde damit begründet, dass Hütten bei Talstationen in der Regel einen größeren Parkplatz angeschlossen hätten. Dadurch hätte den Kunden mehr Platz zur Verfügung gestanden. Wie jedoch nun entschieden wurde, ist für den VfGH die Erreichbarkeit auf der Straße kein sachliches Kriterium für eine Unterscheidung. So gebe es „keinen verlässlichen Aufschluss darüber, ob im Nahebereich ausreichend Platz für Essen und Trinken unter Wahrung der erforderlichen Mindestabstände gegeben ist“, wenn eine Hütte an eine Straße angeschlossen sei, heißt es seitens des VfGH. „Daher verstießen die Verordnungen gegen das aus dem Gleichheitsgrundsatz entspringende Sachlichkeitsgebot.“
APA/ Red.

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