Tiroler Anwalt will Covid-19-Gesetz anfechten

Maßnahmengesetz verstoße unter anderem gegen Gewaltenteilung - Ausfall der Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz sorgt bei Unternehmern für Unmut.
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Vor allem die heimische Hotellerie fühlt sich vom Staat im Stich gelassen

Das neu geschaffene Covid-19-Maßnahmengesetz wird ein Fall für das Höchstgericht: Der Tiroler Rechtsanwalt Christian Schöffthaler hat eine Anfechtung des Gesetzes beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht, berichtete die “Tiroler Tageszeitung”. Unter anderem verstoße das Gesetz seiner Ansicht nach gegen die Gewaltenteilung.
“Dass im Covid-19-Gesetz im Ergebnis ein Minister als Organ der Exekutive per Verordnung die Geltung eines Gesetzes (EpidemieG) aussetzen kann, verstößt gegen die Gewaltenteilung zwischen Gesetzgebung und Exekutive”, begründete Schöffthaler die Anfechtung. Zudem scheine eine Verletzung des Legalitätsprinzips – wonach die staatliche Verwaltung nur aufgrund von Gesetzen ausgeübt werden darf – vorzuliegen.
Auch die Abfassung des Gesetzes sei seiner Meinung nach nicht konform mit dem Verfassungsrecht: “Der Gesetzestext ermöglicht durch seine Pauschalität Aushebelungsmöglichkeiten, was dem Bestimmtheitsgebot widerspricht”. Eine unzureichende “sachliche Differenzierung” verletze darüber hinaus das Gleichheitsgebot, so der Anwalt.
Schöffthaler betreut außerdem gemeinsam mit einer Steuerberatungskanzlei Touristiker, die aufgrund des Ausfalls von Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz besorgt seien, hieß es in dem Bericht. Die Schließung der Tourismusbetriebe war auf Basis des Epidemiegesetz erfolgt, letzten Donnerstag hob der Staat jedoch alle Schließungsverordnungen nach dem Epidemiegesetz wieder auf.
Das Gesetz hatte vorgesehen, dass der Bund für Verdienstentgänge aufkommen muss. Das neue Maßnahmengesetz jedoch sieht keine Entschädigung mehr vor, die Unternehmen sind laut Schöffthaler nun “Bittsteller beim Härtefallfonds”. Unternehmen hätten jedoch zuvor bereits Anträge für Entschädigungen gestellt, manche Bezirkshauptmannschaften hätten sogar eine Online-Antragstellung bereitgestellt. Wie der Staat mit diesen Antragstellungen umgehen wird, werde wohl das Höchstgericht entscheiden, hieß es.
APA/red
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