Streit um Kündigungsfristen

Wirtschaftskammer und Gewerkschaft kommen auf keinen grünen Zweig
© Pixabay

WKÖ bemüht nun Obersten Gerichtshof

“Wir haben einen Feststellungsantrag beim Obersten Gerichtshof (OGH) eingebracht, um für unsere Betriebe die dringend notwendige Rechtssicherheit zu schaffen und die von uns vertretene Rechtsansicht bestätigen zu lassen”, erklärt Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbands Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Gegenständlich ist hierbei die Regelung für Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Angestellte, welche seit dem 1. Oktober 2021 gleich lange Kündigungsfristen haben. Die Regelung sieht eine Verlängerung von bisher 14 Tagen auf bis zu sechs Wochen oder gar fünf Monate vor. Die Wirtschafskammer vertritt allerdings den Standpunkt, dass der Erlass gewisse Saisonbranchen wie etwa Tourismus oder Baugewerbe nicht betrifft – der Kollektivvertrag kann hier abweichende Regelungen vorsehen. Weil die Gewerkschaft vida das wiederum anders sieht, schaltet die WKÖ nun den Obersten Gerichtshof zur Klärung der Rechtslage ein.

Bisherige Verhandlungen gescheitert

Bislang konnten sich die Wirtschaftskammer und die Gewerkschaft auf keine gemeinsame Lösung einigen. “Jede Verlängerung der Kündigungsfrist bedeutet für unsere Betriebe höhere Kosten – gerade jetzt sind angesichts der Coronakrise keine zusätzlichen Belastungen für die Branche tragbar”, heißt es von Seiten der Arbeitgebervertreter. Tatsächlich sucht aufgrund der coronabedingten Neuorientierung vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Branche aktuell händeringend nach Fachkräften. APA/RED./CH

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