Strafe für Linzer Wirtin bestätigt

Gericht sah keinen Notstand
© Pixabay

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat die Strafe für eine Linzer Cafe-Betreiberin, die im Lockdown ihr Lokal medienwirksam aufgesperrt hatte, bestätigt. Die verhängten 5.000 Euro seien bei einem Rahmen von 30.000 Euro angemessen gewesen. Das Gericht sah auch keinen Notstand, und argumentierte, die Wirtin hätte in ihrer angespannten wirtschaftlichen Situation Sozialhilfe beantragen können. Die Frau hatte am 11. Jänner ihr Lokal in der Altstadt trotz Lockdowns geöffnet. Zuvor hatte sie die Aktion bei einer Corona-Demo und auch gegenüber Medien als „Verzweiflungs“-Aktion angekündigt. Als Grund für ihre Tat gab sie an, dass sie mangels Einnahmen ihr Kind nicht mehr versorgen könne. Als die Polizei kurz nach der Lokalöffnung einschritt, befanden sich neben der Wirtin und einer Kellnerin mehr als 30 Personen im Lokal, an die Getränke ausgeschenkt wurden.
APA/red

Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner