Shisha-Bar-Betreiber bei VfGH abgeblitzt

Gesetzgeber darf beim Nichtraucherschutz alle Lokale gleich behandeln.
© Pixabay

Shisha-Bar

Mehrere Shisha-Bar-Betreiber, die sich mit dem allgemeinen Rauchverbot in der Gastronomie nicht abfinden wollten, sind in ihrem Kampf gegen die seit Anfang November gültige Rechtslage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgeblitzt. Wie der VfGH am Mittwoch (4.12.) bekannt gab, wurde die Behandlung zweier Gesetzesprüfungs-Anträge abgelehnt.
Die Shisha-Bar-Betreiber hatten damit argumentiert, dass sie nicht mit anderen Lokalen vergleichbar wären, weil man ausschließlich zum Rauchen einer Wasserpfeife eine Shisha-Bar aufsuche. Die bestehende Gesetzeslage sei daher unsachlich. Der VfGH wies dieses Vorbringen zurück. Für das Höchstgericht ist es sachlich gerechtfertigt, wenn der Gesetzgeber beim Nichtraucherschutz im Rahmen des ihm zukommenden rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes sämtliche Gastronomiebetriebe gleich behandelt. Der damit verbundene Eingriff in Grundrechte sei insofern gerechtfertigt, „als damit im öffentlichen Interesse gelegene Ziele – insbesondere der Gesundheitsschutz – verfolgt werden und diese Maßnahmen zur Zielerreichung geeignet und verhältnismäßig sind“, hielt der VfGH in seinem Beschluss fest, der die Shisha-Betreiber abblitzen ließ.

Shisha-Bars setzen auf Raucherclubs

Um den Umsatzeinbußen etwas entgegenzusetzen, richten immer mehr solche Bars in Hinterzimmern Raucherclubs ein, die nur für Mitglieder des Shisha-Verbandes geöffnet sind. „Mit einem Code, den man per Mail bekommt, bekomme man Zutritt“, erklärt Jakob Baran, Obmann des Shisha-Verbandes gegenüber „Wien heute“. „Durch einen Unkostenbeitrag kann man eine Wasserpfeife konsumieren, wo striktes Getränke- und Speiseverbot besteht, wo keine Veranstaltungen stattfinden.“ Ob diese Raucherzimmer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, bleibt abzuwarten.
APA/PA/red

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