Erzwungene Datenabgabe Ursache für Verweigerung
Die Argumentation, dass viele Menschen ihre Daten ja auch freiwillig und bedenkenlos für die Nutzung sozialer Medien oder Kundenkarten von Handelsketten hergeben würden hinkt allerdings. Denn richtig, hier werden sie freiwillig herausgegeben, die Abgabe beim Wirt ist hingegen per Verordnung erzwungen. Und nein, es ist für den Kunden nicht nachvollziehbar, wohin die erhobenen Daten weitergegeben werden.
In Gastgärten ja, beim Würstelstand nein
Dobcak hofft nun auf eine schnelle Gewöhnungsphase: „Ich gehe schon davon aus, dass sich das nach ein paar Tagen mehr und mehr einspielen wird.“ Er bekräftigte, dass ihm die Registrierungspflicht – sie soll den Behörden bei einem Infektionsfall die Kontaktrückverfolgung erleichtern – deutlich lieber sei als eine Vorverlegung der Sperrstunde auf 22.00 Uhr, wie sie vor allem in den westlichen Bundesländern umgesetzt wird. Die Stadtregierung ließ er in Sachen Kritik trotzdem nicht zur Gänze außen vor. Denn die am Freitag veröffentlichte Verordnung sei in einigen Punkten unklar – etwa, ob die Regierungspflicht auch für Gastgärten oder Würstelstände gelte. Im Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) erklärte man auf APA-Nachfrage, dass Gastgärten von der Pflicht umfasst seien. Für Imbissstände gelte sie hingegen nicht, da diese in den ausgenommenen Take-away-Bereich fallen.
Die Registrierungspflicht in der Bundeshauptstadt gilt vorerst bis Ende des Jahres. Wirten, die sich weigern, die Regelung umzusetzen, droht eine Geldstrafe. Der Datenschutz soll laut Rathaus gewährleistet werden. Die Behörde darf nur bei einem Infektionsfall in die Formulare Einsicht nehmen.
APA/red