Reform der Filmförderung im Nationalrat beschlossen

Film-Fachverband jubelt

Gegen die Stimmen der FPÖ ist Donnerstagnachmittag eine Reform der Filmförderung vom Nationalrat beschlossen worden. Geschlossen werden damit einige Förderlücken. So wird das am 1. Jänner 2023 in Kraft tretende neue Förderinstrumentarium FISA+ auch Serien, TV-Filme und Streaming-Produktionen berücksichtigen. Höhere Fördersätze sind etwa für ökologisch nachhaltige Filmproduktionen oder für Beiträge zur Chancengleichheit aller Geschlechter in der Filmbranche vorgesehen.

Basierend auf einem Kriterienkatalog gibt es einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 35 Prozent jener Kosten, die in Österreich im Zuge der Filmproduktion getätigt wurden. Fünf Prozent davon gibt es nur bei Einhaltung von “Green-Producing-Kriterien”. Die Maximalhöhe liegt bei 7,5 Millionen Euro für Serien bzw. 5 Millionen Euro pro Film und steht Produktionen ohne Gesamtdeckelung der Fördermittel zur Verfügung. Zudem werden die künftig beim Österreichischen Filminstitut (ÖFI) angesiedelte Standortförderung und die Bundeskinofilmförderung zusammengeführt, um eine Beschleunigung der Verfahren zu erreichen.

Während seitens der Regierung und der Regierungsparteien der Gesetzesbeschluss als “ein historischer Schritt, der Österreich als Filmstandort völlig neu positionieren wird” (Vizekanzler und Kulturminister Werner Kogler, Grüne) gefeiert wurde, stimmte die SPÖ zwar zu, sah aber weiteren Handlungsbedarf bei der Nachwuchsförderung und wollte den Verleih nicht nur österreichischer, sondern auch europäischer Filme in die Förderung miteinbeziehen. Ein entsprechender Abänderungsantrag wurde jedoch abgelehnt.

Keine Zustimmung gab es seitens der Freiheitlichen. FPÖ-Kultursprecher Thomas Spalt begründete dies in einer Aussendung mit dem Fehlen genauen Förderkriterien. Damit sei “nicht auszuschließen, dass die geplante Öffnung der Fördertöpfe nicht auch für Drittstaatsangehörige möglich sein wird, was wir Freiheitlichen strikt ablehnen”. Ebenfalls nicht im neuen Gesetz umgesetzt sei eine bereits elf Jahre alte Empfehlung des Rechnungshofes, der die Reduktion von derzeit drei Förderstellen auf eine einzige angeregt habe.

Alexander Dumreicher-Ivanceanu, Obmann des Fachverbands der Film- und Musikwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), nannte das Gesetz gegenüber der APA “einen kunst- und kulturpolitischen Meilenstein”: “Mit dem Grünen Bonus für klimafreundliche Produktion, dem Bonus für Filme mit hohem Frauenanteil und der Öffnung für alle Verwertungsformen wird Österreich zum Vorreiter in Europa.” Aus Sicht des Fachverbands handle es sich bei dem Beschluss “um den wichtigsten Schritt seit Einführung der Filmförderung vor 40 Jahren”.

APA/Red.

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