Gemäß der Bundesabgabenordnung (BAO) kann die Abgabenbehörde von der Festsetzung von Abgaben ganz oder teilweise Abstand nehmen, wenn Abgabenpflichtige von den Folgen eines durch höhere Gewalt ausgelösten Notstandes betroffen werden. „Die Tourismusbranche zählt zweifelsohne zu den am massivst betroffenen Branchen“, sagt Kommerzialrat Helmut Tury, Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Burgenland.

Deshalb kommt nun von der burgenländischen Interessenvertretung der Vorschlag, Ortstaxe und Tourismusförderungsbeitrag für 2020 auszusetzen. „Unsere Nächtigungsbetriebe beherbergen aktuell nur Schlüsselarbeitskräfte von Unternehmen – z. B. Personenbetreuer, Mitarbeiter aus dem Lebensmittelhandel, Monteure – und Mitarbeiter von Hilfsorganisationen. Es wäre ein wichtiges Signal, hier auf die Ortstaxe zu verzichten“, so Tury.
Weiters wünscht sich die Tourismusbranche, dass – wie in anderen Bereichen – auch der Tourismusförderungsbeitrag für 2020 ausgesetzt wird. „Das Land könnte hier schnell reagieren und unseren Betrieben eine zusätzliche Last abnehmen“, erklärt Tury.
1.4.2020 / gab