OLG bestätigt Gemeindebauten-Verbot auf Airbnb

Airbnb muss künftig Gemeindebau-Adressen sperren, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
©pixabay

Auf Airbnb kann jedermann Privatwohnungen für Reisende vermieten.

Wie die Stadt Wien am heutigen Donnerstag mitteilte, bestätigte das Oberlandesgericht Wien das Verbot der Gemeindebauten auf Airbnb. In dem Verfahren, gegen dessen erstinstanzliches Urteil der Anbieter für Privatunterkünfte rechtlich vorgegangen war, ging es darum, dass Gemeindebauwohnungen von der Plattform verschwinden sollten. Erlaubt war die kurzzeitige Vermietung der kommunalen Wohnungen zwar ohnehin nicht, dennoch gab es immer wieder Angebote auf der Plattform.
Bereits im Oktober wurde das Urteil des Handelsgerichts Wien bekannt. Dieses verbot zur Freude der Stadt, dass die Gemeindebauwohnungen als Unterkünfte für Reisende angeboten werden dürfen. Während Airbnb die Stadt Wien dazu aufgefordert hatte, entsprechende Inserate zu melden, verlangte das Rathaus eine generelle Sperre jener Adressen. Airbnb versprach zwar, dies im Rahmen einer „freiwilligen Initiative“ umzusetzen, doch die Stadt Wien pochte auf eine rechtliche Verpflichtung.
„Die Bestätigung des Vermietungsverbots durch das Oberlandesgericht ist sehr wichtig“, zeigte sich Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) aber erfreut. Es wäre ein wichtiger Schritt zum Schutz des sozialen Wohnbaus. Laut dem Rathaus sei das jetzige Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig.
APA/Red.

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