OGH bestätigte Airbnb-Vermietungsverbot für Gemeindebauten

Damit dürfte der seit 2020 dauernde Rechtsstreit beendet sein. Airbnb muss Rechnungen von vermieteten Gemeindewohnungen offenlegen.
Pixabay

Die Plattform vermittelt keine Gemeindewohnungen mehr

Nach dem Oberlandesgericht Wien hat nun auch der Oberste Gerichtshof (OGH) das Vermietungsverbot von Wohnungen in Gemeindebauten via Airbnb bestätigt. Mit dem Urteil wurde nun letztinstanzlich klargestellt, dass Airbnb Gemeindewohnungen der Stadt Wien nicht zur Vermietung auf der Online-Plattform anbieten darf. Damit dürfte der seit 2020 dauernde Rechtsstreit zwischen Wiener Wohnen und Airbnb beendet sein.

Konkret bedeutet das Urteil, dass Airbnb sicherstellen muss, dass keine Vermietungsanzeige für eine Gemeindewohnung missbräuchlich auf ihre Plattform gestellt wird. Zudem ist Airbnb mit dem Urteil gezwungen, gegenüber Wiener Wohnen Rechnungen über Umsätze und Gewinne aus vergangenen Vermietungen von Gemeindewohnungen offenzulegen.

Wiener Wohnen hatte im Sommer 2020 in der Causa vor dem Handelsgericht Wien gegen Airbnb geklagt. Wiederholt waren Inserate für die illegale Vermietung von Gemeindewohnungen auf der Plattform aufgetaucht. Airbnb war mehreren Aufforderungen der Stadt nicht nachgekommen, die Adressen der 220.000 Gemeindewohnungen in Wien für die Vermietung zu sperren.

„Kurzfristige Untervermietung im Gemeindebau hat auf Airbnb keinen Platz“, kommentierte eine Airbnb-Sprecherin das Urteil. „Darin sind wir uns mit der Stadt Wien völlig einig, weswegen wir bereits im letzten Jahr freiwillig die Unterkünfte im Gemeindebau von der Plattform genommen haben.“ Airbnb wolle langfristig mit der Stadt Wien zusammenarbeiten und zu „zukunftsorientierten Regelungen für die Kurzzeitvermietung beitragen“, heißt es in der Stellungnahme.

 

apa

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