Novel Food Verordnung als Innovationskiller?

Das Forum Food & Nutrition widmet sich im Herbst dem Thema "Food Safety". Dabei sind auch Insekten, CBD & Co ein Thema. Rechtsanwalt und Referent Dr. Andreas Natterer vorab über Fallstricke bei Ernährungstrends.
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Novel Food: Grillenmehl oder -pulver ist sehr reich an Proteinen

Was der Bauer nicht kennt  … will der Konsument und Kunde: Eine Bowl mit Chia, Goji, und Açaí zum Frühstück, Insektenburger als Hauptmahlzeit, schwarze Sapote als Schokoladenersatz, Hanftee mit CBD zur Beruhigung und abends ein paar Algenchips als Knabberei vorm Fernseher. Die Lebensmitteltrends der letzten Jahre zeigen: Verbraucher wünschen Innovation.

Lebensmittelunternehmen, oftmals Start-Ups, orientieren sich daran und tätigen in der Regel hohe Investitionen um dem Verlangen nach Neuem gerecht zu werden. Rechtliche Fallstricke beim Unterfangen neue Lebensmittel auf den Markt zu bringen werden allerdings oft zu spät erkannt und die für Innovationen besonders heikle Verordnung (EU) 2015/2283, gemeinhin bekannt als Novel Food Verordnung (NFV), oft übersehen.

Die NVF soll die Sicherheit und Verträglichkeit von Lebensmitteln, über die es aufgrund ihrer Neuartigkeit keinen ausreichenden Daten gibt, gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen ist vorgeschrieben, dass ‘neuartige Lebensmittel’ einer einheitlichen Sicherheitsbewertung unterzogen werden müssen bevor sie in der EU auf den Markt gebracht werden dürfen. Neuartige Lebensmittel dürfen erst nach ihrer Zulassung in Verkehr gebracht werden und das Verfahren ist aufwändig und teuer. Wann aber sind nun Lebensmittel neuartig? Dies ist der Fall, wenn sie in der EU vor dem 15.05.1997nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurdenund in eine der von der Verordnung genannten Kategorien (z.B. Erzeugnisse, die aus von Tieren, Pflanzen, Mikroorganismen, Pilzen oder Algen gewonnenen Zell- oder Gewebekulturen erzeugt wurden) fallen. Wie sieht es nun mit Insekten, CBD & Co. aus? Was einfach klingt, ist oft schwer zu beurteilen. Insekten sind hierfür ein gutes Beispiel:

Hier scheiden sich die Geister und auch in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU werden unterschiedliche Meinungen vertreten. So vertreten österreichische Behörden die Ansicht, ganze Insekten dürften aufgrund einer Übergangsvorschrift weiter vertrieben werden, solange ein Zulassungsantrag gestellt wird. Für verarbeitete Insekten gilt die angesprochene Regel hingegen nicht. Das heißt aber noch lange nicht, dass Insektenmehl verboten ist. Denn kurioserweise gelten gemahlene Insekten nach der Definition des Art 2 Abs 1 lit m VO (EG) 852/2004 (Lebensmittelhygiene-VO) nicht als ‘verarbeitet’. Tschechien ist besonders großzügig, in Deutschland kommt es wiederum auf das  Bundesland an. CBD-Extrakte sehen manche Behörden als neuartig an, andere wiederum nicht. Bestandteile der Hanfpflanze sind wiederum nicht neuartig.

Kein Wunder also, dass kleinere und mittlere Unternehmen sowie Start-Up Gründer erst in der finalen Phase vor dem Launch erkennen, dass die neuentwickelten Produkte gar nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Derartigen Überraschungen sollte man durch frühzeitige Beschäftigung mit den anwendbaren, leider überbordenden Rechtsvorschriften vorbeugen, sonst droht die Frustration der Investition statt Freude an Innovation.

Statement von Dr. Andreas Natterer und Mag. Michaela Pohl
Terminvorschau: Forum Food & Nutrition: “Food Safety”: IFS, Qualitätssicherung, Novel Food, Recycling. Termin: 8.-9. Oktober 2019, Ort: Schlosspark Mauerbach bei Wien. Infos & Anmeldung: www.imh.at/food-safety
Über die Gastautoren: Dr. Andreas Natterer ist seit 2008 Partner bei der Schönherr Rechtsanwälte GmbH, wo er sich auf den Bereich Prozessführung und Streitigkeiten, sowie Lebensmittel- und Pharmarecht spezialisierte. Er zählt zu den führenden Lebensmittel- und Pharmarechts-Experten in Österreich. Zu seinen langjährigen Mandanten zählen bedeutende Unternehmen der Lebensmittel- und Pharma-Industrie.

 

Mag. Michaela Pohl ist seit 2017 Rechtsanwaltsanwärterin in bei der Schönherr Rechtsanwälte GmbH.

 

 
 

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