Neuauflage für Tourismusförderung

Ein „Nachhaltigkeitsbonus“ soll als neues Instrument der Förderungsrichtlinie, die 2023 in Kraft tritt, gelten
©pexels

Der Fokus der neuen Richtlinie liegt auf Nachhaltigkeit und die finanzielle Widerstandskraft der zumeist familiengeführten Betriebe im heimischen Tourismus

Die neue Richtlinie für die Tourismusförderung, die ab 2023 in Kraft treten soll, fokussiert sich verstärkt auf Nachhaltigkeit und die finanzielle Widerstandskraft der zumeist familiengeführten Betriebe. Dabei wird es neben den bewährten Instrumenten (Zuschüsse, geförderte Kredite und Übernahme von Haftungen) laut Tourismusstaatssekretärin Susanne Kraus-Winkler “ein neues Instrument geben, das wir ‘Nachhaltigkeitsbonus’ nennen“. Außerdem werde ein Bonus künftig mit geförderten Krediten kombinierbar sein. „Somit werden auch höhere Förderungen möglich sein”, stellte die Staatssekretärin in Aussicht. Der Bund werde bei dem Bonus „nicht nur 5 sondern 7 Prozent fördern“. Außerdem appellierte sie an die einzelnen Bundesländer, den Zuschuss auf Länderebene nochmals zu verstärken.

Für die Vergabe werde es ein Punkteschema geben. Bei der Neuausrichtung der Förderungen sei auch wichtig gewesen, “dass sie zielgerichteter werden”. Zuletzt hatte der Rechnungshof die bisherige Art der Tourismusförderung des Bundes Mitte März harsch kritisiert. Was beim einzelnen Betrieb neu ankomme, sei “die Kombination geförderter Kredit und Zuschuss sowie das Thema Nachhaltigkeit”, fasste die Leiterin der Abteilung Tourismusförderung im Ministerium, Martina Titlbach-Supper, zusammen.

Dimensionen Ökologie, Soziales und Wirtschaftlichkeit im Fokus

Der neue Nachhaltigkeitsbonus solle einerseits für Investitionen im Bereich Umwelt und Ressourcenschonung genutzt werden, so Kraus-Winkler. Dazu zählen etwa thermische Sanierungen oder eine Umstellung des Heizsystems auf erneuerbare Energieträger. Andererseits soll auch die soziale Dimension berücksichtigt werden. Das bedeutet beispielsweise die Schaffung von attraktiven Personalunterkünften und Kinderbetreuung. Nicht zuletzt bezieht sich der Bonus auch auf den wirtschaftlichen Aspekt, also etwa die Erleichterung von Betriebsübergaben bzw. -übernahmen, nicht nur innerhalb von Familien, sondern auch an langjährige Beschäftigte.

Natürlich ist auch Digitalisierung ein entscheidendes Thema: Förderungen gibt es hier für Investitionen in Hardware, die Verbesserung von Cyber Security und die Verbesserung des Vertriebs- und Verkaufsprozesses. Zur Stärkung der traditionell geringen Eigenkapitalquote soll es zudem Anreize zur Eigenkapitalbildung geben, sogenannte “Equity-Growth-Maßnahmen”, umriss die Staatssekretärin die Eckpunkte der neuen Förderrichtlinien.

Fördertopf dieses Jahr bei 31 Mio. Euro

“Österreich soll zu den nachhaltigsten Destinationen in Europa gehören”, machte Kraus-Winkler als übergeordnetes Ziel der Förderungen fest. Bisher lag der Fokus auf Qualitätsverbesserung, Betriebsgrößenoptimierung und Betriebsübergaben. Die neue Förderstrategie “sollte innovative, zukunftsweisende Impulse setzen”. Die entsprechende Richtlinie soll “spätestens ab Beginn nächsten Jahres in Kraft treten”. Die vergangene Förderperiode 2014-2020 wurde wegen der Pandemie auf 2022 verlängert, “derzeit bis 30. September”. “Wir sind da schon unter Zeitdruck.” Die Neuausrichtung soll die bestehende Richtlinie ablösen.

Der Fördertopf wurde im vergangenen Jahr um 10 Mio. Euro erhöht, womit heuer 31 Mio. Euro zur Verfügung stehen – 24,5 Millionen davon gehen laut Titlbach-Supper direkt in die Förderung, 5 Millionen für Haftungsausfälle und 1,5 Millionen für Abwicklungsaufwendungen. Es wurde auch bereits fleißig abgerufen: “Wir sind bei der Hälfte”, so die Förderexpertin. “Wir gehen davon aus, dass das Budget ausgeschöpft wird”, sagte Kraus-Winkler.

Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), also Betriebe mit höchstens 250 Mitarbeitenden und 50 Mio. Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme. “Das heißt, alles, was Konzern- und Kettenhotellerie betrifft, ist da mal draußen”, so die Abteilungsleiterin.

Sach- statt Ankündigungspolitik

Kraus-Winkler hofft, dass sich an der seit 2019 neu überdachten Richtlinie jetzt nicht mehr allzu viel ändert. Nun gehe es noch “ums Einvernehmen mit dem Finanzministerium”. Ziel sei es, “Nachhaltigkeit noch höher zu fördern als bisher”. Basis ist das KMU-Förderungsgesetz. Für die Abwicklung war bisher die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) als Ansprechpartner für die Förderwerber zuständig.

“Ihr werdet von uns nicht viel Ankündigungspolitik hören, sondern Sachpolitik”, stellte die neue Staatssekretärin in Aussicht, die bis vor kurzem Obfrau des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) war und selbst Hotels führt.

APA/Red.

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