Nächtigungs-Abgaben-Gesetz

Das Land Salzburg zieht klare Grenzen zwischen legaler und illegaler Wohnraumvermietung an Touristen.
© Pixabay

Die Novelle des Salzburger Nächtigungsabgabengesetzes sollte von legistischen Maßnahmen auf Bundesebene begleitet werden.

„Mit dem Nächtigungsabgabengesetz legen Landeshauptmann Wilfried Haslauer und Tourismussprecher Hans Scharfetter ein wegweisendes Gesetz vor. Die Registrierungspflicht einerseits und die Vergabe von Registrierungsnummern andererseits helfen, die schwierige Balance zwischen der Freiheit des Eigentums und dem Schutz des Wohnraums zu wahren“, begrüßt Walter Veit, Vizepräsident der Österreichischen Hoteliervereinigung die Entscheidung der Landesregierung.
Damit sollten unschöne Begleiterscheinungen der illegalen Sharing Economy – wie die unlängst erfolgte Delogierung eines Mieters in der Stadt Salzburg oder die eines Urlaubers in Innsbruck – in Salzburg der Vergangenheit angehören: „Schließen wir das Kapitel über den Wohnraummissbrauch durch die Sharing Economy in Salzburg. 8.000 Euro Strafe für die Hinterziehung der Ortstaxe, 25.000 Euro für Verstöße gegen die Raumordnung sollten Motivation genug sein, sich an die Gesetze zu halten“, setzt Veit auf eine konsequente Durchsetzung des Gesetzes.
Begleitet werden müsste die Novelle des Salzburger Nächtigungsabgabengesetzes von legistischen Maßnahmen auf Bundesebene: „Da geht es ja auch um Steuerhinterziehung im großen Stil, der der neue Finanzminister nicht länger zusehen darf. Da kommen wir an einer bundesweiten Registrierungspflicht für Hosts nicht vorbei. Alles andere wäre ein Schlag ins Gesicht aller ehrlichen Steuerzahler“, wünscht sich Veit ein zeitgemäßes Bundesgesetz.
APA/red

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