Nachbarn müssen touristische Vermietung in Tschechien hinnehmen

Urteil: Hausordnung darf Kurzzeitvermietung nicht verbieten
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Viele Touristinnen und Touristen in Prag mieten für ihre Reise Wohnungen über Plattformen wie Airbnb an. Das Oberste Gericht in Tschechien hat nun entschieden, dass Eigentümergemeinschaften in Mehrfamilienhäusern derartige Kurzzeitvermietungen hinnehmen müssen. Das Geschäft könne nicht durch die mehrheitlich beschlossene Hausordnung verboten werden, teilte ein Sprecher des Gerichts mit Sitz in Brünn (Brno) am Mittwoch mit.

Der Wohnungsbesitzer habe das Recht, mit seinem Eigentum nach Belieben zu verfahren, hieß es zur Begründung. Geklagt hatte ein Mann aus Prag, dessen Nachbarn in der Altstadt gegen seinen Willen ein Vermietungsverbot beschlossen hatten. Die entsprechende Satzungsklausel ist jetzt ungültig.

Das Geschäft mit den Ferienwohnungen boomt in der “Goldenen Stadt” an der Moldau nach einer Unterbrechung durch die Corona-Pandemie wieder. Kritiker wenden ein, dass der Wegzug der Einheimischen aus dem historischen Zentrum dadurch weiter beschleunigt werde. Im 1. Prager Stadtbezirk leben heute nur noch rund 24.000 Menschen.

APA/Red.

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