Mehrere Klauseln bei Tui unzulässig – darunter Stornogebühr

AK stellt Musterbrief für Rückforderung der Gebühren zur Verfügung
©unsplash

Bei Tui Deutschland sind mehrere Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig. Darunter Storno- und Bearbeitungsgebühren für Korrekturen bei Kinderrabatten oder Umbuchungen etwa. Die Arbeiterkammer (AK), die dazu ein Urteil erstritten hat, stellt einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem die Gebühren zurückgefordert werden können. Die AK hatte 10 Klauseln des Reiseanbieters beanstandet und erhielt in 9 Fällen großteils recht, teilten die Konsumentenschützer mit.

Im Falle eines Rücktritts vor Reisebeginn hatte sich Tui vorbehalten statt der vereinbarten Stornopauschale eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern. Für Kundinnen und Kunden war es aber nicht nachvollziehbar, in welchen Fällen diese höhere Stornogebühr fällig und nach welchen Kriterien diese berechnet wird. Daher sei die Klausel gröblich benachteiligend, intransparent und unzulässig, wie das Oberlandesgericht Wien urteilte. Es kommt daher zum Entfall der gesamten Stornopauschalklausel, die angefallenen Stornogebühren können gänzlich zurückverlangt werden.

Andere Klauseln, die das Gericht untersagte, betreffen verschiedene Bearbeitungsgebühren. So berechnete Tui etwa zusätzliche Gebühren bei falschen Altersangaben bei der Inanspruchnahme von Kinderermäßigungen oder bei Umbuchungen, unabhängig vom Verschulden der Kunden und unabhängig vom Mehraufwand des Reiseanbieters. Auch diese Klauseln seien sachlich nicht gerechtfertigt und unzulässig. Für Konsumenten sei zudem nicht im Vorhinein ersichtlich gewesen, in welcher Höhe Bearbeitungsgebühren anfallen können, beanstandete die AK. Der Musterbrief für die Rückforderung der Gebühren ist unter wien.arbeiterkammer.at/tui zu finden.

APA/Red.

Gefällt Ihnen der Beitrag?
Facebook
Twitter
LinkedIn
Telegram
WhatsApp
Email
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner