Härtefallfonds für Privatzimmervermieter ausgeweitet

Auch für jene über zehn Gästebetten und gewerbliche Vermieter.
© Pixabay

Der Nationalrat hat am Mittwoch die Ausweitung des Härtefallfonds für Privatzimmervermieter beschlossen. Demnach sollen nun nicht wie bisher nur jene mit maximal zehn Gästebetten im eigenen Haushalt Geld aus dem Fonds erhalten, sondern auch jene gewerblichen Vermieter, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß Einkommensteuergesetz erzielen und dafür Nächtigungsabgaben abführen.
Der Antrag wurde am Mittwoch einstimmig angenommen. Im Tourismusausschuss hatten die NEOS noch dagegen gestimmt. NEOS-Mandatar Sepp Schellhorn begründete die damalige Ablehnung mit der fehlenden Datenbasis. Es sei aber richtig, dass die Ferienwohnungen und Privatzimmervermieter einen “erheblichen Anteil” am Tourismus haben.
Die entsprechenden Richtlinien würden derzeit ausgearbeitet und sollen baldigst veröffentlicht werden, so VP-Mandatarin Elisabeth Pfurtscheller.
 
APA/Red.

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