Grazer Bierdiebstahl

Richter sprach von „teurem Lehrgeld“
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Eine Summe von 1,7 Millionen Euro sollen Angestellte der Puntigamer Brauerei über acht Jahre hinweg abgezweigt haben

Der Prozess um den Grazer Bierdiebstahl in der Brauerei Puntigam ging am Dienstag in die nächste Runde. Den 18 Angeklagten – darunter Kellermeister, Staplerfahrer, Hallenchefs und Selbstbedienungsladen-Mitarbeiter ­– wird zur Last gelegt, im Zeitraum von 2009 bis 2017, einwandfreies Bier als Bruchware deklariert zu haben, um es so unter der Hand verkaufen zu  können. Als Zeuge war diesmal Logistik-Chef der Brauunion in Graz geladen.

Zur Befragung geladen, gab einer der Logistik-Verantwortlichen an, für 350 Mitarbeitende verantwortlich zu sein. „Was uns brennend interessiert, sind die Bruchzahlen“, meinte Richter Andreas Rom. „Wenn Bruch entsteht, werden die Scherben entsorgt, dann geht die Meldung an den Kellermeister, der trägt die Menge, das Material und welches Leergebinde es war in eine Liste ein“, so der Zeuge. „Theoretisch“, warf der Richter ein. „Nein, auch in der Praxis“, wehrte der Logistik-Chef ab. „Wenn die Mitarbeiter das aber nicht so machen, kommen Sie nicht drauf!“ Bruchware kommt im Normalfall auf den Bruchplatz in einer Halle und wird von einer externen Firma entsorgt. Diese entleert dann die noch gefüllten, aber beschädigten Flaschen in den „Bierkanal“ und informiert die Finanz.

Zudem merkte der Zeuge an, es sei zu bedenken, dass pro Monat allein 469.000 Kisten Puntigamer Märzen bewegt werden – also verkauft und leer zurückgebracht. Im Zusammenhang mit diesen Dimensionen sei die Bruchware zu sehen, die sich seit dem Auffliegen der Malversationen von 880 Kisten auf 154 im Monat reduziert habe. Innerhalb von acht Jahren sollen die Angeklagten so mit dieser „Bruchware“ einen Schaden von 1,7 Millionen Euro verursacht haben.

Richter Rom hakte nach: „Wie konnte verkaufsfähige Ware als Bruchware deklariert werden?“ Der Befragte antwortete: “Sie reden von einem Unternehmen im Unternehmen. In beiden Hallen haben die Kellermeister Buchungen fingiert, die Hallenverantwortlichen machten mit, die Mitarbeiter im Selbstbedienungsshop auch.“ Selbst bei den dreimal wöchentlich stattfindenden Kontrollen des SB-Shops, von dem aus die Ware abtransportiert wurde, fiel der Betrug nicht auf. Einer der Angeklagten soll sich dort sogar aus der Kassa bedient haben: „Diese Beträge musste er auch bei den Waren glätten, für das Unternehmen stimmte der Betrag“.

Seitens der Puntigamer-Brauerei sei die Handhabung nun aber schärfer geworden. Man habe nun ein Sechs-Augen-Prinzip eingeführt und „wir zählen bestimmte Produkte jetzt täglich“, erklärt ein Zeuge. „Das war ein teures Lehrgeld“, resümierte der Richter.

 

APA/ Red.

 

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