Gericht verhandelt über Mehrkosten von Stuttgart 21

Mehrkosten von mehr als 4,5 Mrd. Euro strittig
©Pixabay

Wer muss die milliardenschweren Mehrkosten von Stuttgart 21 bezahlen? Um diese Frage geht es seit Montag vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Dort wird über mehrere Klagen der Deutschen Bahn (DB) gegen die Projektpartner von Stuttgart 21 verhandelt. Die Bahn will erreichen, dass sich das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und der Flughafen Stuttgart an den Mehrkosten für den Stuttgarter Bahnknotens beteiligen.

Am ersten Termin diskutierten die beiden Seiten zunächst Verfahrensfragen. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Kern betonte, dass das Gericht das komplizierte Verfahren möglichst vereinfachen wolle. “Wir möchten dieses Verfahren so rasch wie möglich in der ersten Instanz abschließen”, sagte Kern. Er gehe davon aus, dass es nicht bei der Entscheidung der Stuttgarter Kammer bleiben werde, sondern dass die Beteiligten vermutlich Rechtsmittel einlegen würden.

Die Deutsche Bahn, die offiziell Bauherrin von Stuttgart 21 ist, beziffert die Gesamtkosten für Stuttgart 21 derzeit auf 9,15 Mrd. Euro und hat zusätzlich einen Puffer von 640 Mio. Euro einkalkuliert. In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist jedoch nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Mrd. Euro geregelt.

Wer die Mehrkosten von mehr als 4,5 Mrd. Euro trägt, ist derzeit unklar. Für den Umgang mit möglichen Kostensteigerungen wurde in dem Vertrag die sogenannte Sprechklausel verankert. Was mit der Sprechklausel genau gemeint ist, ist zwischen den Projektpartnern sehr umstritten. Die Bahn geht von einer “gemeinsamen Finanzierungsverantwortung” aus und findet, dass “die Sprechklausel einen Anspruch auf weitere Finanzierungsbeteiligung begründet”, wie der Konzern auf Nachfrage mitteilte. Die Projektpartner sehen das völlig anders und pochen darauf, dass Festbeträge vereinbart worden seien.

APA/Red.

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