Gastro-Registrierungspflicht in Oberösterreich

In Oberösterreich ist ab heute, Dienstag, in der Gastronomie die Gästeregistrierung verpflichtend.
© Pixabay

Wirte müssen nun Namen, Adresse und Telefonnummer ihrer Gäste sowie Datum, Uhrzeit und – wenn vorhanden – Tischnummer erfassen

Laut der entsprechenden Verordnung müssen Wirte Namen, Adresse und Telefonnummer ihrer Gäste sowie Datum, Uhrzeit und – wenn vorhanden – Tischnummer erfassen, vier Wochen lang aufbewahren und bei Bedarf den Behörden aushändigen. Nach sechs Wochen sind die Daten zu löschen. Wirte-Sprecher Thomas Mayr-Stockinger fordert im Gespräch mit der APA ein einheitliches System für die digitale Erfassung. “Das muss im 21. Jahrhundert digital funktionieren”, findet Mayr-Stockinger. Derzeit gebe es zwar Registrierungs-Apps, die mit einem QR-Code arbeiten, aber leider sehr viele. Wenn Gast und Wirt zufällig die gleiche App verwenden, funktioniere das, “aber im nächsten Kaffeehaus kann das wieder anders sein”. Er tritt daher für eine einheitliche digitale Lösung ein.
Verstärkte Sicherheitsmaßnahmen treten zudem in Alters- und Pflegeheimen in Kraft: Besucher müssen sich beim Betreten registrieren, Fiebermessen, Angaben zu ihrer Gesundheit machen und während ihres Aufenthalts nicht nur die allgemeinen Hygienevorschriften einhalten, sondern auch eine Maske tragen. Pro Bewohner und Tag sind nur zwei Besucher erlaubt, Ausnahmen gibt es für Palliativpatienten.

 
APA/red

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