Gastro-Auskunftspflicht war gesetzwidrig

Die Auskunftspflicht verstoße gegen den Datenschutz.
© pixabay

Um die Pandemie zu bekämpfen wurde die Auskunftspflicht von Gastronomen bei Covid-19-Verdachtsfällen eingeführt. Laut dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) war diese Maßnahme gesetzwidrig. Ebenso wie das im Vorjahr geltende Betretungsverbot für Sport- und Freizeitbetriebe. Das Mitte November bis Anfang Dezember geltende Distance Learning an den Schulen war hingegen sachlich gerechtfertigt.
Die Beschwerde gegen die Gastro-Auskunftspflicht richtete sich gegen eine im Dezember 2020 außer Kraft getretene Verordnung des Magistrates der Stadt Wien. Dieser zufolge waren Betriebsstätten wie Gasthäuser verpflichtet, der Bezirksverwaltungsbehörde bei Corona-Verdachtsfällen bestimmte personenbezogene Daten (etwa von Kunden) zu übermitteln.

Schwerwiegender Eingriff in Grundrecht

Das war laut dem VfGH ein schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz. In so einem Fall sei es “erforderlich, dass die Behörde aktenmäßig nachvollziehbar macht, auf Grund welcher tatsächlichen Umstände sie die betreffende Maßnahme für erforderlich und insgesamt angemessen hält”. Da diese Entscheidungsgrundlage nicht erkennbar war, habe die angefochtene Regelung gegen das Epidemiegesetz verstoßen.
 
APA/red

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