Förderung für verbesserte Kinderbetreuung im Tourismus verlängert

Einreichfrist für Maßnahmen zum Ausbau des Betreuungsangebots läuft länger
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Die staatliche Förderungsaktion zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Tourismus ist verlängert worden. Nun können Konzepte zum Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes noch bis zum 12. April 2023 (statt 1. März) eingereicht werden, gab Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler (ÖVP) am Montag bekannt. Insgesamt sind 2 Mio. Euro im Fördertopf.

Mit den Maßnahmen soll es für Eltern leichter werden, einer Beschäftigung im Tourismus nachzugehen. Die Branche kämpft mit einem massiven Fachkräftemangel.

Das Arbeits- und Wirtschaftsministerium hatte die Aktion unter Federführung des Staatssekretariats für Tourismus im November gestartet. Nun sei inhaltlich nachgebessert worden. Die Antragstellung sei per sofort auch für betriebliche Kooperationen und einzelbetriebliche Maßnahmen geöffnet.

Gefördert werden können ausschließlich die mit der Erarbeitung des Konzeptes verbundenen Sachkosten. Die Untergrenze der förderbaren Gesamtkosten wurde mit 20.000 Euro festgesetzt. Im November hatte es geheißen, Sachkosten ab 75.000 Euro seien förderbar.

Für Kooperationsprojekte beträgt der Fördersatz 70 Prozent der förderbaren Kosten, bei einzelbetrieblichen KMU-Projekten gilt ein reduzierter Fördersatz von 50 Prozent. Der Zuschuss setzt sich aus Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und Tourismusförderungsmittel des Bundes zusammen.

Die Förderungsaktion soll laut Staatssekretariat vor allem im ländlichen Raum die Tourismusregionen und Betriebe gleichermaßen motivieren, neue Konzepte zur bedarfsorientierten Kinderbetreuung zu erarbeiten.

“Der touristische Arbeitsmarkt ist auch weiterhin von einem hohen Personalbedarf gekennzeichnet”, hielt Kraus-Winkler fest. Daher sei die Branche aufgefordert, mit adäquaten und innovativen Maßnahmen gegenzusteuern. “Der touristische Arbeitsmarkt muss auf die gesellschaftlichen Änderungen und den Wertewandel mit gezielten Angeboten reagieren, um mittel- und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben,” betonte die Staatssekretärin. “Besonderer Handlungsbedarf ist im Bereich der Kinderbetreuung gegeben.” Durch ein zusätzliches Angebot von adäquaten Kinderbetreuungsformen beziehungsweise optionaler Kinderbetreuungszeiten könne “ein Imagewandel für die Tourismusbranche” erreicht werden. Gleichzeitig würden damit auch bessere Voraussetzungen für Vollzeitbeschäftigung in der Branche geschaffen.

“Das Thema ist für Personen, die im Tourismus arbeiten, von zentraler Bedeutung – um Verbesserungen zu erreichen braucht es innovative Lösungsansätze”, bekräftigte der Geschäftsführer der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT), Matthias Matzer. “Durch die Verlängerung des Calls und die Ausweitung der Einreichkriterien wollen wir zusätzliche Ideen aus der Branche aufspüren und fördern.

Die Details zur Förderungsaktion und zu den geänderten Teilnahmevoraussetzungen sind zusammen mit den Einreichunterlagen auf der Webseite der ÖHT zu finden.

APA/Red.

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