Existenz-Aus für Shisha-Bar-Betreiber

Das Rauchverbot zwingt zahlreiche Shisha-Bar-Besitzer zum Zusperren, eine Klage soll das ändern.
© pixabay

Am 1. November 2019 trat die Novelle des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG) und damit bundesweit ein absolutes Rauchverbot in sämtlichen Gastronomiebetrieben in Kraft. Ausnahmen gibt es davon keine – zum Leidwesen der Shisha-Bar-Betreiber. Rund 500 solcher Lokalitäten sind in ganz Österreich betroffen und stehen nun vor dem Ruin. Damit sind auch rund 10.000 Arbeitsplätze bedroht.
Peter Dobcak, Wirtschaftsbund Fachgruppenobmann der Wiener Gastronomiebetriebe und Wolfgang Binder, Wirtschaftsbund Fachgruppenobmann der Wiener Kaffeehäuser fordern gegenseitiges Verständnis und rechtliche Nachbesserungen. „Richtig verrückt wird es dann, wenn mit dem Rauchverbot eine ganze Branche ausradiert und die Betriebe und deren Mitarbeiter allein im Regen stehen gelassen werden. Gerade für die Shisha-Bars braucht es eine Ausnahme vom totalen Rauchverbot. Niemand geht in eine Shisha Bar wegen einem Soda Zitron. Dort geht man hin, um eine Wasserpfeife zu rauchen“, so Dobcak.
Die Vereinigung der Shisha-Bar-Betreiber Österreich (VSBÖ) plant in den kommenden Tagen eine Verfassungsklage einzubringen, um das Schicksal der Lokalitäten noch im letzten Moment umzukehren. Sie war schon bei der Einigung von SPÖ und ÖVP auf ein generelles Rauchverbot eingebracht worden, wurde aber stillgelegt nachdem ÖVP und FPÖ das Gesetz wieder kippten. Geht die Klage nicht durch, wäre Österreich das einzige EU-Land in dem das Dampfen von Wasserpfeifen verboten ist.
 
APA/PA/red

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