Erste Gerichtsverhandlung gegen Ischgl-Hotelier

Frau aus Deutschland fordert 42.000 Euro nach Corona-Erkrankung
© Unsplash

Nachdem es im Ski-Ort Ischgl zu einer massenhaften Ansteckung mit Corona kam, findet nun die erste Gerichtsverhandlung gegen einen Hotelier statt

Nach zweieinhalb Jahren werden die Schadenersatzprozesse um die Covid-19-Ausbreitung im Ski-Ort Ischgl nun auch gegen Vertreter der Tourismusbranche geführt. So wurde am Freitag, 09. September, im Wiener Landgericht für Zivilrecht erstmals ein Fall verhandelt, bei dem neben der Republik Österreich auch ein Hotelier aus dem Tiroler Alpenort verklagt worden ist. Klägerin ist eine Frau aus Deutschland. Diese fordert 42.000 Euro, nachdem sie im März 2020 in Ischgl Urlaub gemacht hat und sich dort mit dem Virus infizierte.

Der Verbraucherschutzverein, der diese Klage und weitere unterstützt, gab bekannt, die Frau habe sich vor ihrer Anreise bei dem Hotel erkundigt, ob es in Ischgl ein Problem mit dem Corona-Virus gäbe. Laut dem Verein soll das Hotel die Frau falsch über die Fahr der Ansteckung informiert haben.

Zudem wird der Republik Österreich vorgeworfen, um Umgang mit der Covid-19-Pandemie versagt und so zur Ausbreitung des Virus in Europa beigetragen zu haben. Die Rechtsvertretung des Staates hat keine Fehler eingeräumt.

Mindestens 80 ähnliche Klagen von erkrankten Urlaubern und Hinterbliebenen sind eingereicht worden. Eine Reihe von ihnen wurde durch das Landgericht Wien abgewiesen. Allerdings hob ein Berufungsgericht 25 dieser Entscheide auf, denn das Land Tirol habe im März 2020 in einer Mittelung bereits bekannte Infektionsfälle unter Urlaubern in Ischgl verschwiegen. Sohin gehen die Fälle zurück an das Landgericht. Dieses muss feststellen, ob die betroffenen Personen diese Mitteilung kannten und darauf vertrauten.

 

PA/ Red.

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