Deutsche Mehrwegpflicht in Gastro und Handel noch lasch umgesetzt

Grüne üben Kritik
@Pixabay

In Deutschland gilt seit 1. Jänner eine Mehrwegpflicht in Gastronomie und Handel. Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, müssen ihre Produkte demnach auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Etwa müssen Mehrwergbehälter für Coffee-to-go oder das schnelle Mitnehm-Essen vom Gasthaus ums Eck angeboten werden. Die deutschen Grünen sehen aber eine lasche Umsetzung und fordern eine konsequentere Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht.

Grundsätzlich sollen Einwegverpackungen aus Kunststoff ersetzt werden. Dasselbe Produkt in der Mehrwegverpackung darf aber nicht teurer sein als in der Einwegverpackung. Ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse und Kioske, in denen höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben.

“Der Handel hat die Chance bekommen, das Müllproblem in den Griff zu bekommen. Jetzt muss er liefern”, sagte der umweltpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag, Jan-Niclas Gesenhues, deutschen Medien am Sonntag. Seine Fraktion habe bereits darauf gedrängt, dass die Behörden schärfer kontrollierten.

Man stehe noch am Anfang der Umsetzung, und Handel sowie Verbraucher müssten sich noch an die neuen Richtlinien gewöhnen, erklärte Gesenhues. Er mahnte allerdings: “Falls das aber nicht funktioniert, behalten wir uns als Gesetzgeber weitere regulierende Maßnahmen vor.” Der Handel müsse nach Lösungen für sein Müllproblem suchen und nicht nach Möglichkeiten, die neuen Regelungen zu umgehen.

APA/Red.

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