Coronavirus: Sammelklage für Tourismusbetriebe

Advofin strebt Entschädigungszahlungen für den Erlösentgang nach dem Epidemiegesetz an.
© Pixabay

Advofin hofft auf Geld für Hotels für den Erlösentgang

Wie schon mehrfach berichtet, kämpfen gerade in Westösterreich viele Tourismusbetriebe wegen der Coronakrise ums Überleben. Jetzt startet der Prozessfinanzierer Advofin Sammelverfahren für betroffene Hotels und Seilbahnbetriebe zur Anmeldung von Entschädigungsansprüchen. Hintergrund ist, dass einzelne Bezirkshauptmannschaften in westösterreichischen Skigebieten um den 15. März Schließungen von Beherbergungsbetrieben und Seilbahnen angeordnet haben. Sie haben dabei auf das Epidemiegesetz Bezug genommen, das einen gesetzlichen Entschädigungsanspruch für den Erlösentgang vorsieht, der durch solche Schließungen entsteht.
Die Regierung hat dann per 16. März Covid-19-Gesetze erlassen, die Zahlungen bzw. Haftungsübernahmen der Republik auf freiwilliger Basis normieren, erklärt Advofin. In der Folge haben die zuständigen Bezirkshauptmannschaften zwischen 26. und 30. März die Verordnungen auf Basis des Epidemiegesetzes wieder aufgehoben.
Nach Rechtsmeinung von Advofin steht daher den betroffenen Betrieben für den Zeitraum von der Schließung der Betriebe bis zum 26. oder 30. März jedenfalls eine Entschädigung nach dem Epidemiegesetz zu. Im Schnitt entstand einem Beherbergungsbetrieb laut Advofin-Schätzung binnen der ungefähr 14 Tage ein Schaden von 50.000 Euro, der Gesamtschaden in Österreich soll 500 Mio. Euro betragen.
Die Ansprüche müssen binnen sechs Wochen bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. bei der zuständigen Versicherung eingebracht werden. An der Advofin-Aktion können bis zum 17. April betroffene Tourismusbetriebe aus Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten teilnehmen – wenn sie einen potenziellen Entschädigungsbetrag von mindestens 15.000 Euro geltend machen können.
„Wir streben eine Kompensation des Erlösentgangs nach dem Epidemiegesetz an und sehen gute Chancen für eine Entschädigungszahlung für den Zeitraum vom 15. bis 30. März für die betroffenen Betriebe“, erklärt Advofin-Vorstand Gerhard Wüest zur Sammelklage.
APA/red

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