Carnuntum wird nächstes DAC-Weinbaugebiet

Die Region erhält von der Bundesregierung den Schutz für seine gebietstypischen Weine.
© ÖWM/Marcus Wiesner

Weingarten in Höflein

Nach gründlichen Überlegungen und einer regionalen Konsensfindung reichte das Weinbaugebiet Carnuntum einen DAC-Verordnungsentwurf ein, der jetzt von der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, Maria Patek, unterzeichnet wurde. So genießt Carnuntum den Schutz seiner gebietstypischen Weine. Die 906 Hektar große Weinbaufläche des Gebiets steht jetzt unter der dreistufigen DAC-Regelung: Gebietswein, Ortswein und Riedenwein.
In der Region Carnuntum werden unter den Weißweinen die Sorten Chardonnay, Weißburgunder und Grüner Veltliner, und bei den Rotweinen die Sorten Zweigelt und Blaufränkisch angebaut. Reinsortige Carnuntum-DAC-Weine müssen ausschließlich aus diesen Sorten vinifiziert werden, Verschnitte zu mindestens zwei Dritteln. Das bedeutet, dass Cuvées auch bis zu einem Drittel andere Qualitätsweinrebsorten enthalten können – beim Rotwein etwa St. Laurent, Cabernet Sauvignon oder Merlot.
Die neue DAC-Verordnung sieht vor, dass alle Weine der Geschmacksrichtung „trocken“ zu entsprechen haben und Rotweine zudem einen Alkoholgehalt von mindestens 12,0 % vol. aufweisen müssen. Darüber hinaus sollen Orts- und Riedenweine genügend Zeit für die Entwicklung ihres eigenständigen und ausdrucksstarken Charakters erhalten: Der Antrag zur Erlangung der staatlichen Prüfnummer darf bei Weißwein nicht vor dem 15. März und bei Rotwein nicht vor dem 1. November des auf die Ernte folgenden Jahres erfolgen.
Die Marke „Rubin Carnuntum“ bleibt parallel zur DAC-Verordnung bestehen, heißt es in der Presseaussendung.
Districtus Austriae Controllatus (DAC) ist eine gesetzliche Herkunftsbezeichnung für gebietstypische Qualitätsweine aus Österreich.
PA/red

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