Apropos Härtefallfonds

Köstinger: Unterstützung aus dem Härtefallfonds jetzt auch für Vermieter von Ferienwohnungen möglich.

20.000 Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen können Unterstützung aus dem Härtefallfonds bekommen und profitieren von einem einmaligen Comeback-Bonus. 20.000 Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen können Unterstützung aus dem Härtefallfonds bekommen und profitieren von einem einmaligen Comeback-Bonus.

Wien (OTS) – „Nun ist klargestellt, dass auch Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen im eigenen Haus können Unterstützung aus dem Härtefallfonds in Anspruch nehmen können“, erklärt heute, Donnerstag, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und ergänzt: „Wir haben es nun auch möglich gemacht, dass der Förderzeitraum für Privatzimmervermieter auf 6 Monate ausgedehnt und ein Comeback-Bonus für jeden Förderwerber ausbezahlt wird. Diese Maßnahmen werden in der Branche für eine wesentliche Entlastung sorgen.“

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Im Rahmen der Überarbeitung der Förderungsrichtlinie des Härtefallfondsgesetzes konnte nun die erhoffte Klarstellung erzielt werden, anspruchsberechtigt sind demnach von der Corona-Krise betroffene Vermieterinnen und Vermietern von privaten Gästezimmern oder Ferienwohnungen, mit höchstens 10 Gästebetten im eigenen Haushalt, der auch Hauptwohnsitz ist und sofern lediglich die für Privatzimmervermietung zulässigen Leistungen angeboten werden (zB Bettwäsche, Endreinigung, Frühstück). Die Dienstleistungen dürfen nur durch die gewöhnlichen Mitglieder des Hausstandes besorgt werden. Zusätzlich wird es für Anspruchsberechtigte einen einmaligen „Comeback-Bonus“ von 500 EUR pro Monat – somit maximal 3.000 Euro – geben. Dieser soll den Start in der Privatzimmervermietung nach dieser schwierigen Zeit erleichtern. „Der Tourismus ist Hauptbetroffener der Coronavirus-Pandemie. Die Umsatzeinbußen waren oft auch für Ferienwohnungsvermieterinnen und –vermieter existenzbedrohend. Wir geben unseren Betrieben mit diesen Unterstützungen Perspektiven und helfen ihnen beim Start in die Saison.“

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Die Förderung wird durch die Agrarmarkt Austria (AMA) abgewickelt. Nähere Informationen zur Förderung bzw. Antragstellung finden Sie unter: https://www.ama.at/Allgemein/Presse/Presse-2020/Haertefallfonds-Antraege-fuer-Phase-2-koennen-ab-s

3. 7. 2020 / gab / ots
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