Airbnb: “Tiroler Landesgesetz betrifft uns nicht”

Internetplattform sieht sich als "Homesharing" und nicht als Ferienwohnungsvermietung.
© Pixabay

Die Online-Vermietungs-Plattform Airbnb sieht sich offenbar vom erst vor Kurzem verschärften Tiroler Landesgesetz, wodurch Vermietungen über Online-Plattformen erschwert werden sollen, nicht betroffen. Es sei zwischen professioneller Ferienwohnungsvermietung und “Homesharing” zu unterscheiden, teilte die Online-Plattform dem “Kurier” mit.
Die Novelle des Landesgesetzes sieht vor, dass das Vermieten von Wohnungen über Online-Plattformen eine Bewilligung der Baubehörde – also des Bürgermeisters – braucht. “Homesharer, die ihr eigenes Zuhause oder eine Wohnung in dem Haus, in dem sie selbst wohnen, vermieten, trifft die Genehmigungspflicht nach unserem Verständnis nicht”, erklärte Sarah Prill, Sprecherin des Unternehmens, dem “Kurier”.
Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi (Grüne), der dem Online-Vermietungs-Modell den Kampf angesagt hat, sieht die Sache jedoch gänzlich anders. “Nur wenn es im selben Haus keine anderen Mieter oder Eigentümer gibt und nicht mehr als drei Wohnungen angeboten werden, ist keine Baubewilligung notwendig. Das wird im städtischen Bereich auf wenige Objekte zutreffen”, so Willi. Er erwarte sich von Airbnb “endlich Transparenz und korrekte Informationen über die Rechtslage an die Vermieter auf der Plattform”.
Willi schätzte die Zahl der Wohnungen, die in Innsbruck über Online-Plattformen dem normalen Mietmarkt entzogen werden, auf bis zu 1.500. Zuletzt sei deren Zahl aufgrund der Coronakrise und des Ausbleibens von Touristen, aber auch wegen der politischen Maßnahmen zurückgegangen, hatte Arno Wimmer, Bundesberufsgruppensprecher der Immobilienmakler, analysiert. Prill widersprach dem jedoch und meinte, dass es in Innsbruck derzeit sogar mehr Unterkünfte auf Airbnb gebe als noch im letzten Jahr.

APA/Red

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